Erneuter Angriff auf Versammlungsfreiheit (18.01.2011)

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Gangolf Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zur Prozessbeobachtung auf.
Verhandlungstermin: Donnerstag 20.1.  um  9 Uhr
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung:
PM18012011BdsVF_Stocker 2011 0118 (PDF-Datei)

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