Presseerklärung der Deutschen Umwelthilfe: Bahn missachtet Umweltauflagen

S21-Sprecher Dietrich ist nicht richtig informiert

Stuttgart, 10. Februar 2011: Auch bei den heutigen Baumverpflanzungen hat die Bahn wieder gegen Umweltauflagen verstoßen: Nach einem am 7. Dezember 2010 geschlossenen gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. ist die Bahn seit dem 1. Februar 2011 verpflichtet, für sämtliche S21-Arbeiten ausschließlich Fahrzeuge und Maschinen mit Rußpartikelfilter einzusetzen. Wie schon bei allen bisherigen Arbeiten, wurden auch bei den Baumverpflanzungen wieder Fahrzeuge eingesetzt, die mit keinem entsprechenden Filter ausgestattet sind. Viele der Fahrzeuge hatten nicht einmal die in Stuttgart für alle vorgeschriebene Plakette oder nur eine gelbe. Trotzdem behauptete Projektsprecher Wolfgang Dietrich am 9. Februar gegen 8 Uhr auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz gegenüber Bürgern, alle Fahrzeuge hätten die Plakette, die sie brauchen.

Das sogenannte Kommunikationsbüro behauptete darüber hinaus, es gäbe eine Ausnahmegenehmigung für nicht nachrüstbare Fahrzeuge. Diese Aussage ist bzgl. der Partikelfilter falsch. Der gerichtliche Vergleich sieht eine Ausnahmeregelung nur für den Fall vor, dass am Markt kein vergleichbares Gerät mit Filter verfügbar ist und auch eine Nachrüstung nur als Einzelanfertigung möglich wäre. Konkurrierende Unternehmen bestätigten den Parkschützern, dass es für alle eingesetzten Fahrzeuge Alternativen mit Rußpartikelfilter gäbe, d.h. die Ausnahmeregelung des Vergleichs trifft selbst auf die Verpflanzmaschinen nicht zu, auf die verwendeten LKW erst recht nicht. Es gibt Hinweise, dass die Bahn die geforderten Rußpartikelfilter bereits in Ausschreibungen nicht erwähnte.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. beantragte heute beim Verwaltungsgericht Stuttgart die Zwangsvollstreckung des Vergleichs. Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie unter www.duh.de. weiterlesen →

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