Petition: Bundespolizei – Restriktiverer Einsatz von Pfefferspray oder ähnlichen Einsatzmitteln

Die Petition läuft noch bis zum 7.7.2011. Um rege Teilnahme wird gebeten.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D17847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Pfefferspray (bzw. Reizmitteln mit dem Wirkstoff Capsaicin und PAVA) seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten. Außerdem möge der Deutsche Bundestag prüfen, inwieweit er mittels eines Bundesgesetzes sowie im Rahmen der Innenministerkonferenz darauf hinwirken kann, dass diese Einschränkung Eingang in die Gesetze für die Polizeien der Länder findet.

Begründung

Immer häufiger setzen Polizisten vor allem bei Demonstrationen wahllos, ohne Not und ohne Vorwarnung Pfefferspray ein: so in Stuttgart im Herbst 2010 (mit 320 Verletzten durch Pfefferspray), bei dem Castortransport im Wendland im November (mit mehreren Hundert Verletzten durch Pfefferspray), in Göttingen am 22. Januar 2011 (ca. 30 Verletzte durch Pfefferspray) und in Dresden im Februar 2011.

Auch wenn die Verantwortlichen davon ausgehen, dass bei gesunden Personen „in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten“ seien, besteht jedoch ein erhebliches Risiko für Asthmatiker (5 % der Erwachsenen) und Allergiker (ca. 20 %), sowie für Menschen, die Beruhigungsmittel, Drogen sowie bestimmte Medikamente eingenommen haben. Es besteht eine reale Gefahr eines Kreislaufzusammenbruchs und anaphylaktischen Schocks. In Deutschland ereigneten sich im Jahr 2009 mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz mit Pfefferspray, im Jahr 2010 ein weiterer.

Bei einem Einsatz in Menschenansammlungen lässt sich nicht ausschließen, dass Unbeteiligte getroffen werden. Genauso wenig lässt sich ausschließen, dass Menschen aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes durch Pfefferspray schwer verletzt oder gar getötet werden.

Polizeiliches Handeln muss sich am Gebot der Verhältnismäßigkeit orientieren. Von Verhältnismäßigkeit der Mittel kann keine Rede mehr sein, wenn z.B. eine Sitzblockade mittels Einsatzes eines potenziell tödlichen Reizmittels aufgelöst wird.

Das Ziel, ein umstrittenes Bauvorhaben oder einen Castortransport zügig durchzusetzen, kann keine Rechtfertigung dafür sein, Menschenleben zu riskieren oder zumindest schwere Verletzungen zuzufügen.

Pfefferspray soll künftig nur noch ausschließlich zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben der Polizist(inn)en erlaubt sein und die Verwendung dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden. Durch die dann erforderliche Dokumentationspflicht eines Pfeffersprayeinsatzes kann dessen Rechtmäßigkeit im Nachhinein überprüft werden.

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