{"id":5634,"date":"2011-06-09T22:44:35","date_gmt":"2011-06-10T05:44:35","guid":{"rendered":"http:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/?p=5634"},"modified":"2011-06-09T22:44:35","modified_gmt":"2011-06-10T05:44:35","slug":"pressemitteilung-entscheidung-des-gemeinderates-burgerbegehren-zu-stuttgart-21-unzulassig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/2011\/06\/09\/pressemitteilung-entscheidung-des-gemeinderates-burgerbegehren-zu-stuttgart-21-unzulassig\/","title":{"rendered":"Pressemitteilung: Entscheidung des Gemeinderates: B\u00fcrgerbegehren zu Stuttgart 21 unzul\u00e4ssig."},"content":{"rendered":"

Pressemitteilung des Aktionsb\u00fcndnis gegen Stuttgart 21 und der Juristen zu Stuttgart 21<\/p>\n

An dieser Stelle ver\u00f6ffentlicht, da auf den Seiten der Herausgeber noch nicht zu finden.<\/p>\n

SPD versteckt sich mit CDU und FDP hinter zweifelhaftem Rechtsgutachten, das noch die Interessen der alten Landesregierung vertritt, um B\u00fcrgerentscheid zu verhindern.<\/p>\n

Zumindest ist jetzt der Weg frei, die entscheidenden Rechtsfragen vor Gericht zu kl\u00e4ren.<\/p>\n

Heute hat der Stuttgarter Gemeinderat das B\u00fcrgerbegehren auf Zulassung eines B\u00fcrgerentscheids \u00fcber den \u201eAusstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21\u201c als angeblich unzul\u00e4ssig abgewiesen.
\nAxel Wieland, Vertrauensperson des B\u00fcrgerbegehrens, kritisiert die SPD-Fraktion, die zusammen mit der CDU und FDP nach wie vor die Interessen der alten Landesregierung und des Stuttgarter Oberb\u00fcrgermeisters vertritt, als h\u00e4tte es am 27. M\u00e4rz keine Landtagswahl mit dem klaren Votum f\u00fcr mehr B\u00fcrgerbeteiligung gegeben: „Man kann sich nicht f\u00fcr eine Abstimmung auf Landesebene einsetzen und dies seinen B\u00fcrgern vor Ort verwehren, die am meisten von dem Projekt betroffen sind“.<\/p>\n

Der Gemeinderat folgt einem Rechtsgutachten, dessen Verfasser den Interessen der alten Landesregierung verpflichtet waren, weil sie diese in der der gleichen Rechtsfrage der Zul\u00e4ssigkeit der Mischfinanzierung des Bahnprojektes schon seit 2007 beraten haben. \u201eEs ist bedauerlich, dass gerade die SPD-Fraktion nicht dem Gutachten des unabh\u00e4ngigen Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Hans Meyer sondern einem zweifelhaften Rechtsgutachten folgt, das nicht neutral ist, sondern allein den Interessen der alten Landesregierung und den politischen Ambitionen des OB dient\u201c, f\u00fcgt Bernhard Ludwig, ebenfalls Vertrauensperson des B\u00fcrgerbegehrens und Mitglied im Arbeitskreis Juristen zu Stuttgart 21, an.<\/p>\n

\u201eB\u00fcrgerbeteiligung sieht anders aus! Aber nun ist zumindest der Weg frei, die Streitfragen vor den Gerichten zu kl\u00e4ren, wo sich die Stadt nicht mehr mit wolkigen Erkl\u00e4rungen und interessengeleiteten Gutachten aus der Aff\u00e4re ziehen kann\u201c, erg\u00e4nzt Sigrid Klausmann-Sittler.<\/p>\n

\u201eUm die finanziellen Risiken f\u00fcr die Stadt zu minimieren fordern wir einen sofortigen Baustopp bis zur endg\u00fcltigen Kl\u00e4rung der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Finanzierungsvertr\u00e4ge\u201c, f\u00fcgt Axel Wieland hinzu.<\/p>\n

Das B\u00fcrgerbegehren ist entgegen der Auffassung der Mehrheit im Gemeinderat sowie des Rechtsgutachtens der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner zul\u00e4ssig:<\/p>\n

Die Stadt versucht mit dem Argument, ihr verfassungswidriges Handeln genie\u00dfe gewisserma\u00dfen \u201eBestandsschutz\u201c, ein rechtm\u00e4\u00dfiges B\u00fcrgerbegehren zu verhindern.<\/p>\n

Das B\u00fcrgerbegehren verfolgt kein rechtswidriges Ziel, weil es nicht gegen g\u00fcltige Vertr\u00e4ge verst\u00f6\u00dft. Denn diese Vertr\u00e4ge sind wegen Versto\u00dfes gegen das grundgesetzliche Verbot der Mitfinanzierung von Bundesaufgaben durch das Land (einschlie\u00dflich Stadt, Region und Flughafen) nichtig. Sie k\u00f6nnen deshalb auch aus wichtigem Grund (vorsorglich) au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt werden. Der Stadt scheint nicht einmal der allgemeine Rechtsgrundsatz bekannt zu sein, dass Dauerschuldverh\u00e4ltnisse stets aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden k\u00f6nnen. Prof. Dolde und der Stadt sind offenbar die einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung (\u00a7 314 BGB, \u00a7 723 BGB) entgangen. Diesen Fehler hat Prof. Dolde bereits in seinem Gutachten vom 05.10.2010 zum Volksentscheid gemacht.<\/p>\n

Das Rechtsgutachten weist weitere handwerkliche Fehler auf. Prof. Dr. Hans Meyer hat seine Kernaussage bereits als \u201eabwegig\u201c bezeichnet. Die herrschende Meinung h\u00e4lt Mischfinanzierungen f\u00fcr unzul\u00e4ssig. Auch das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2007 die Mitfinanzierung von Schienenprojekten durch die L\u00e4nder als unzul\u00e4ssig bezeichnet (BT-Drs. 15\/5855 im Anhang). Selbst wenn man eine Mischfinanzierung f\u00fcr zul\u00e4ssig hielte, so hat das Gutachten von Prof. Dr. Dolde und Dr. Porsch einen schweren Mangel: Es st\u00fctzt sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 312, 314), wonach \u201edie H\u00f6he der Mitfinanzierung […] dem Anteil der Verpflichtung des Aufgabentr\u00e4gers zur Aufgabenwahrnehmung entsprechen\u201c muss. Hierbei soll der Stadt ein Beurteilungsspielraum zustehen. Dieser Beurteilungsspielraum entbindet aber nicht von der Pflicht, eine sachliche Begr\u00fcndung zu liefern. Die Stadt hat jedoch nicht begr\u00fcndet, aus welchem sachlichen Grund sie einen Finanzierungsanteil ohne Risikobeteiligung (Kosten von 3.076 Mio. EUR) von 1%, an der Risikovorsorge von 18% und an den Gesamtkosten von 4.526 Mio. EUR von rund 6% vereinbart hat. Die gleiche Ungereimtheit gibt es beim Landesanteil: dieser liegt ohne Risikobeteiligung bei knapp 20% und mit Risikobeteiligung bei knapp 30%. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Gewicht der Aufgaben der Stadt und des Landes gr\u00f6\u00dfer wird, wenn die Kosten des Projekts steigen.<\/p>\n

Ob die Finanzierungsvertr\u00e4ge nicht auch wegen der verfassungswidrigen Mitfinanzierung durch das Land (einschlie\u00dflich Region und Flughafen) nichtig sind, haben Prof. Dr. Dolde und Dr. Porsch sowie die Stadt \u00fcberhaupt nicht gepr\u00fcft.<\/p>\n

\u201eDie Projektfinanzierung wurde offenbar willk\u00fcrlich auf dem Basar ausgehandelt und Prof. Dr. Dolde sollte nachtr\u00e4glich einen rechtlichen Persilschein ausstellen\u201c, kommentiert Rechtsanwalt Ludwig.<\/p>\n

Die 6-Wochenfrist f\u00fcr das B\u00fcrgerbegehren ist nicht abgelaufen. Die Gemeinderatsbeschl\u00fcsse, die diese Frist ausgel\u00f6st haben sollen, zielen selbst auf eine verfassungswidrige Mischfinanzierung ab und sind daher nichtig. Nichtige Beschl\u00fcsse l\u00f6sen keine Fristen aus. Das ist das Wesen der Nichtigkeit.<\/p>\n

Das B\u00fcrgerbegehren ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich auf die Haushaltssatzung bez\u00f6ge. Das w\u00e4re nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim nur dann der Fall, wenn es unmittelbar die Haushaltssatzung betreffen w\u00fcrde, nicht aber, wenn es um die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an einem Projekt geht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.04.2001, Az.: 1 S 303\/11, Rn. 13).<\/p>\n

Das B\u00fcrgerbegehren zielt nicht auf die rechtsverbindliche Feststellung der Nichtigkeit der Mitfinanzierung der Stadt durch einen B\u00fcrgerentscheid ab. Daf\u00fcr w\u00fcrde dem Gemeinderat auch die Zust\u00e4ndigkeit fehlen. Die Stadtverwaltung und das Rechtsgutachten missverstehen die eindeutigen Antr\u00e4ge im B\u00fcrgerbegehren. Es geht darum, dass die Stadt die Ma\u00dfnahmen ergreift, die sich aus ihrer Bindung an das Grundgesetz ergeben: die verfassungswidrige Mischfinanzierung zu unterlassen und dies den Vertragspartnern mitzuteilen.<\/p>\n

Das B\u00fcrgerbegehren ist ausreichend begr\u00fcndet. Die Verfassungswidrigkeit der pauschalen Mischfinanzierung des Bahnprojekts und die vorsorgliche K\u00fcndbarkeit der zugrundeliegenden Vertr\u00e4ge aus wichtigem Grund ergeben sich aus der in dem B\u00fcrgerbegehren genannten Verfassungsnorm. \u00a7 21 Abs. 3 GemO schreibt im \u00dcbrigen nur vor, dass das Begehren begr\u00fcndet werden muss. Die Auffassung der Stadt, es m\u00fcsse begr\u00fcndet werden, warum die 6-Wochen-Frist f\u00fcr kassierende B\u00fcrgerbegehren nicht eingreift, ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.<\/p>\n

(09.06.2011 von Fritz Mielert<\/a>)<\/h6>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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