Vergleich zw. Deutsche Umwelthilfe e.V. und Bahn AG

Die Bahn hat am 3. Dezember 2010 folgendem gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe zugestimmt: PDF-Datei (185 kB). Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat diese Zustimmung in einer Presseerklärung vom 6. Dezember 2010 veröffentlicht.
Kernaussage des Vergleichs ist, dass alle Maschinen und Fahrzeuge auf allen S21-Baustellen einen Rußpartikelfilter haben müssen (und damit eine grüne Plakette bekommen können).

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