Presseerklärung: S21-Blockiererfrühstück behindert Baumaßnahmen

Stuttgart, 8. März 2011: Heute früh haben über 70 Gegner des Prestigeprojekts Stuttgart 21 am Blockiererfrühstück teilgenommen. Dabei blockierten sie zwei Kranwägen sowie weitere Baufahrzeuge mehrere Stunden lang. Das Frühstück fand ab 6 Uhr vor dem Bauzaun am Grundwassermanagement statt, gegenüber des Südflügels des Hauptbahnhofs. 41 der Befürworter eines modernisierten Kopfbahnhofs (K21) protestierten zusätzlich mit einer Sitzblockade. Bis 9 Uhr hatte die Polizei die Sitzblockade geräumt.

„Der Polizeieinsatz verlief auffallend umsichtig und ruhig. Wir haben den begründeten Verdacht, dass dies auf die Anwesenheit eines Filmteams von WDR Monitor zurückzuführen ist“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Bereits letzte Woche, als ein Redakteur der Stuttgarter Nachrichten sich offiziell angekündigt hatte, verlief der Polizeieinsatz erstaunlich freundlich. In den Wochen zuvor jedoch, ohne die Anwesenheit von Medienvertretern, wurden die Parkschützer stundenlang eingekesselt und Unbeteiligte wurden rüde in den Kessel gestoßen. Es kam sogar zu regelrechten Jagdszenen, um von Demonstranten, die nicht blockierten, ebenfalls die Personalien erfassen zu können. Die Polizei zeigt hier ein janusköpfiges Verhalten.“

Auf dem Banner der frühstückenden Parkschützer stand: „Wenn Bauen Bewährtes zerstört, ist etwas verkehrt.“ Dies bezieht sich auf die Baupläne für Stuttgart 21, für deren Umsetzung vorhandene, sehr gut funktionierende Infrastruktur zerstört werden soll. Beispiele hierfür sind der bereits abgerissene, denkmalgeschützte Nordflügel des Hauptbahnhofs, der Zentrale Omnibusbahnhof am Südflügel oder der Parkplatz am Nordausgang. Unter den Sitzblockierern befand sich auch der Friedensforscher Dr. Wolfgang Sternstein.

Mindestens einer der Kranwägen hatte offensichtlich keinen Dieselrußfilter, was jedoch nach einem Vergleich zwischen der Bahn AG und der Deutschen Umwelthilfe für alle S21-Baustellen verpflichtend ist. Die Bahn verstößt seit 1. Februar 2011 laufend gegen diesen Vergleich. Die DUH hat inzwischen ein Zwangsgeld in Höhe von 250.000 Euro bei Gericht beantragt.

Ein Baustellenfahrzeug hatte eine rote Umwelt-Plakette, die in der Stuttgarter Umweltzone seit Sommer 2010 nicht mehr erlaubt ist. Der Hinweis darauf wurde von der Polizei aber nicht weiter verfolgt, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele und die Polizei hier die Wahl habe, ob sie dies verfolge oder nicht, so der Einsatzleiter vor Ort. (von Matthias von Herrmann)

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