Vierter Nordflügel-Prozess: Einlassungen vom 17.05.2011

Am 26. Juli 2010 demonstrierten im Nordflügel des Hauptbahnhofs viele Aktivistinnen und Aktivisten gegen Stuttgart 21. Seit dem 17. Februar 2011 sind nun 52 Personen wegen Hausfriedensbruch
an dem mittlerweile abgerissenen Gebäudeteil angeklagt.
Beim vierten Prozess zur Nordflügelbesetzung am 17. Mai 2011 wurden die drei Angeklagten zu 10 Tagessätzen a 10 bzw. 20 bzw. 30 Euro verurteilt. Die Richterin reduzierte damit das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß um die Hälfte.
StA Häußler war in an diesem Prozesstag wieder einmal persönlich anwesend. In seinem Plädoyer sagte er, die Höhe der Tagessätze wäre gar nicht entscheidend. Tief sitzt wohl noch der Schock von der ersten Verhandlung als er einen Freispruch für einen Angeklagten fordern musste, da dieser nachweislich nicht im Nordflügel gewesen war, und der vorsitzende Richter ihm schlampige Ermittlungen vorwarf.
In ihren Schlußworten forderte die Angeklagten aus unterschiedlichen Gründen Freisprüche, ein Angeklagter zusätzlich eine Generalamnestie für alle angeklagten S21-Gegner.

Hier die Original-Texte der Angeklagten:
Einlassung von Hansjörg Bärtschi
Einlassung von Eberhard Langer
Einlassung und Schlusswort von Rene Kiesel

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