{"id":3408,"date":"2011-04-01T18:05:36","date_gmt":"2011-04-02T04:05:36","guid":{"rendered":"http:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/?p=3408"},"modified":"2011-04-01T18:05:36","modified_gmt":"2011-04-02T04:05:36","slug":"presseerklarung-dritte-verhandlung-nordflugelbesetzung-wieder-milde-strafen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/2011\/04\/01\/presseerklarung-dritte-verhandlung-nordflugelbesetzung-wieder-milde-strafen\/","title":{"rendered":"Presseerkl\u00e4rung: Dritte Verhandlung Nordfl\u00fcgelbesetzung \u2013 Wieder milde Strafen"},"content":{"rendered":"
Strafantrag der Bahn ist zunehmend fragw\u00fcrdig<\/strong><\/p>\n Stuttgart, 31. M\u00e4rz 2011: Bei der dritten Verhandlung im Prozess um die Besetzung des Nordfl\u00fcgels des Stuttgarter Hauptbahnhofs sprach das Amtsgericht heute Nachmittag erneut milde Strafen aus. Die Richterin blieb mit zehn Tagess\u00e4tzen zu einkommensabh\u00e4ngig 10 bis 30 Euro an der unteren Grenze des Strafma\u00dfes. Am 26. Juli 2010 hatten \u00fcber 50 Stuttgart-21-Gegner im denkmalgesch\u00fctzten und leerger\u00e4umten Nordfl\u00fcgel gegen dessen Abriss protestiert.<\/p>\n Das Gericht wertete den Strafantrag, der von der DB Station und Service GmbH gestellt wurde, als zul\u00e4ssig, obwohl im Laufe der Verhandlung klar wurde, dass die Post AG zum Zeitpunkt des Protests noch Nutzungsrechte und damit Hausrecht hatte. Aus dieser Lage heraus h\u00e4tte die Bahn nach Ansicht des Verteidigers der Parksch\u00fctzer gar keinen Strafantrag stellen d\u00fcrfen.<\/p>\n \u201eDie Richterin hat sich bei der Bemessung der Strafen an den ersten beiden Verhandlungen orientiert und Milde walten lassen\u201c, sagte der Verteidiger der Parksch\u00fctzer, Matthias M\u00fcller. \u201eEiner der Angeklagten bat das Gericht, jetzt nach dem gr\u00fcn-roten Wahlerfolg und angesichts des bevorstehenden Regierungswechsels einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens zu verk\u00fcnden. Dieses klare Zeichen f\u00fcr einen Politikwechsel wollte das Gericht aber nicht setzen.\u201c<\/p>\n Die Bahn folgte nicht der Anregung des Verteidigers, die Strafantr\u00e4ge zur\u00fcckzuziehen. Hintergrund f\u00fcr diesen Vorschlag ist, dass die Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Bahn und Post sowie bei der Bahn selbst nicht eindeutig gekl\u00e4rt sind und dass der Nordfl\u00fcgel schon seit Monaten abgerissen ist. \u00dcber Rechtsmittel gegen das Urteil entscheiden die Angeklagten in den n\u00e4chsten Tagen. (31.03.2011 von Matthias von Herrmann<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Strafantrag der Bahn ist zunehmend fragw\u00fcrdig Stuttgart, 31. M\u00e4rz 2011: Bei der dritten Verhandlung im Prozess um die Besetzung des Nordfl\u00fcgels des Stuttgarter Hauptbahnhofs sprach das Amtsgericht heute Nachmittag erneut milde Strafen aus. Die Richterin blieb mit zehn Tagess\u00e4tzen zu … Weiterlesen