{"id":3846,"date":"2011-04-11T17:06:45","date_gmt":"2011-04-12T03:06:45","guid":{"rendered":"http:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/?p=3846"},"modified":"2011-04-11T17:12:28","modified_gmt":"2011-04-12T03:12:28","slug":"banner-wird-entfernt-ihk-setzt-signal-des-entgegenkommens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/2011\/04\/11\/banner-wird-entfernt-ihk-setzt-signal-des-entgegenkommens\/","title":{"rendered":"Banner wird entfernt: IHK setzt Signal des Entgegenkommens"},"content":{"rendered":"
11. April 2011<\/strong> Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt ein Signal des Entgegenkommens und h\u00e4ngt das S 21-Banner vorl\u00e4ufig ab. Zwar hat das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegen das am IHK-Geb\u00e4ude gezeigte Banner pro S 21 noch keine Rechtskraft, doch die anhaltende Emotionalisierung bei diesem Thema bewegt die IHK zu diesem Schritt. Im Verlauf der Verhandlung, so Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Andreas Richter, habe der Vorsitzende keinen Zweifel daran gelassen, dass die IHK berechtig ist, zu dem Projekt Stellung zu beziehen. Die IHK werde sich somit auch weiterhin f\u00fcr S 21 und den Bau der Neubaustrecke aussprechen. Seitens des Gerichts sei nicht die Haltung der IHK zu S 21 ger\u00fcgt worden, sondern vielmehr die Form, dies auch \u00fcber ein Plakat zum Ausdruck zu bringen. Tatsache bleibe auch nach der Verhandlung, dass die Vollversammlung der IHK alle erforderlichen Beratungen und Beschl\u00fcsse f\u00fcr die Positionierung zu S 21 vollzogen habe. Laut Rechtslage st\u00fcnde es der IHK zu, zun\u00e4chst das Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegr\u00fcndung abzuwarten und dann innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden, ob der Antrag gestellt wird, in die n\u00e4chste Instanz zu gehen. Im Prinzip k\u00f6nnte die IHK unver\u00e4ndert das Banner zeigen. Die Pr\u00fcfung, ob man den Rechtsweg weiter beschreitet, wird die IHK auf jeden Fall vornehmen. \u201eSollte mit der Urteilsbegr\u00fcndung das laut IHK-Gesetz bestehende Recht der Kammer in Zweifel gezogen werden, die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten, d\u00fcrfte ein solcher Schritt naheliegen“, so Richter. (11.04.2011 von Walli<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" 11. April 2011 IHK setzt Signal des Entgegenkommens. Urteil zum Banner pro S 21 bisher noch nicht rechtskr\u00e4ftig Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt ein Signal des Entgegenkommens und h\u00e4ngt das S 21-Banner vorl\u00e4ufig ab. Zwar hat das … Weiterlesen
\nIHK setzt Signal des Entgegenkommens<\/strong>.
\nUrteil zum Banner pro S 21 bisher noch nicht rechtskr\u00e4ftig<\/strong><\/p>\n