{"id":5862,"date":"2011-06-15T23:28:50","date_gmt":"2011-06-16T03:28:50","guid":{"rendered":"http:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/?p=5862"},"modified":"2011-06-15T23:28:50","modified_gmt":"2011-06-16T03:28:50","slug":"stresstest-fur-bahnhof-und-schlichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/2011\/06\/15\/stresstest-fur-bahnhof-und-schlichtung\/","title":{"rendered":"Stresstest f\u00fcr Bahnhof und Schlichtung"},"content":{"rendered":"
Der Autor des nachfolgenden Textes, Christoph Strecker, ist Richter a.\u00a0D. und Mediator. Am Montag, dem 20. Juni steht er voraussichtlich um 16 Uhr f\u00fcr ein Pressegespr\u00e4ch zur Verf\u00fcgung. Der Ort wird noch bekanntgegeben.<\/p>\n
www.christoph-strecker.eu<\/a><\/p>\n Stand: 13.06.2011<\/p>\n I. Verpflichtung aus der Schlichtung?<\/strong> Wie in meinem Text \u201eHeiner Gei\u00dflers Zauberspruch\u201c ausgef\u00fchrt (nachzulesen auf der Homepage der Parksch\u00fctzer), hat die Schlichtung nicht mit einem f\u00fcr beide Seiten in irgendeiner Weise verbindlichen Ergebnis geendet. Die abschlie\u00dfende Stellungnahme von Heiner Gei\u00dfler stellt nicht mehr als dessen Meinung dar. Als \u201eSchlichterspruch\u201c h\u00e4tte sie erst durch die Annahme der Beteiligten Verbindlichkeit erlangen k\u00f6nnen. Daran aber fehlt es.<\/p>\n Zwar hat Gei\u00dfler am Ende versucht, die Kompromissbereitschaft beider Seiten auszuloten und hieran auch wohl seine Empfehlungen orientiert. Er weist darauf hin, dass beide Seiten zwei bestimmte Ma\u00dfnahmen f\u00fcr notwendig halten; eine f\u00f6rmliche Zustimmung beider Seiten zu seinen Vorschl\u00e4gen liegt aber nicht vor.<\/p>\n Nun haben sich allerdings beide Seiten seither so verhalten, als habe die von Gei\u00dfler formulierte, abschlie\u00dfende Stellungnahme f\u00fcr sie eine gewisse Verbindlichkeit. Darin k\u00f6nnte eine Selbstbindung liegen, sich nach der von Heiner Gei\u00dfler ge\u00e4u\u00dferten Meinung richten zu wollen.<\/p>\n Solch eine faktische Bindung w\u00fcrde dann f\u00fcr beide Seiten gelten. Sollte die Bahn sich nicht \u2013 oder nur teilweise \u2013 daran halten, w\u00fcrde sie dadurch diese Selbstbindung aufk\u00fcndigen.<\/p>\n Entsprechend w\u00fcrde auch die Bindung f\u00fcr das Land entfallen.<\/p>\n Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die Projektgegner sehen sich offenbar als Ergebnis der Schlichtung in einer nicht n\u00e4her definierten moralischen Pflicht zum Wohlverhalten; die Bahn hingegen kann angesichts der Unverbindlichkeit und mangelnden Bestimmtheit der Empfehlungen ziemlich ungehindert ihr Projekt fortsetzen. II. Inhalt der Empfehlungen<\/strong> 10. Ich kann den Bau des Tiefbahnhofs nur bef\u00fcrworten, wenn entscheidende Verbesserungen an dem urspr\u00fcnglichen Projekt vorgenommen werden \u2026<\/em><\/strong> 11. F\u00fcr die Fortf\u00fchrung des Baus von S 21 halte ich aus den genannten Gr\u00fcnden folgende Verbesserungen f\u00fcr unabdingbar:<\/em><\/strong> 11.1. \u2026 frei werdende Grundst\u00fccke werden der Grundst\u00fccksspekulation entzogen und daher in eine Stiftung \u00fcberf\u00fchrt \u2026<\/em><\/strong> 11.2. Die B\u00e4ume im Schlossgarten bleiben erhalten \u2026<\/em><\/strong> Die folgenden Verbesserungen k\u00f6nnen \u00c4nderungen erfordern, die sich auf die bisherigen Pl\u00e4ne und Genehmigungen auswirken, Mehrkosten verursachen und schlie\u00dflich die Realisierung des Projekts in seiner bisherigen Form in Frage stellen k\u00f6nnen. Deshalb obliegt es der Bahn, darzulegen, welche Planungen sie bisher durchgef\u00fchrt, welche Genehmigungen sie beantragt hat und welche Mehrkosten entstehen.<\/p>\n 11.3. Die G\u00e4ubahn bleibt \u2026 erhalten und wird leistungsf\u00e4hig \u2026 angebunden.<\/em><\/strong><\/p>\n 11.4. Im Bahnhof selber wird die Verkehrssicherheit entscheidend verbessert.<\/em><\/strong> Im Interesse von Behinderten, Familien mit Kindern, \u00e4lteren und kranken Menschen m\u00fcssen die Durchg\u00e4nge gemessen an der bisherigen Planfeststellung verbreitert [werden], die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen.<\/p>\n 11.5. Die bisher vorgesehenen Ma\u00dfnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum 11.6. F\u00fcr das Streckennetz sind folgende Verbesserungen vorzusehen:<\/em><\/strong> Die Bahn hat ihre Planungen sowie ihre Kostenkalkulation diesen Erfordernissen anzupassen und die entsprechenden Genehmigungen zu beantragen. Solange dies nicht geschehen ist und eventuell erforderliche Genehmigungen nicht erteilt sind, l\u00e4sst sich nicht feststellen, ob die genannten Verbesserungen im Rahmen der bestehenden Planungen \u00fcberhaupt m\u00f6glich und wie hoch die damit verbundenen Kostensteigerungen sind.<\/p>\n Bisher hat die Bahn hat noch nicht mitgeteilt, welche Schritte sie \u00fcberhaupt eingeleitet hat.<\/p>\n 12. Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Stresstest f\u00fcr den geplanten Diese von mir vorgetragenen Vorschl\u00e4ge in den Ziffern 11 und 12 werden von beiden Seiten f\u00fcr notwendig gehalten.<\/p>\n III. Stresstest<\/strong><\/p>\n Notfallkonzept<\/strong> Solange die Frage des Notfallkonzepts nicht gekl\u00e4rt ist, kann der Stresstest nicht als bestanden gelten, was auch immer im \u00dcbrigen sein Ergebnis sein mag.<\/p>\n Test<\/strong> An alledem fehlt es bei dem Verfahren, das die Bahn hier praktiziert. Gemessen werden soll die \u201eLeistungsf\u00e4higkeit\u201c. Eine Verst\u00e4ndigung dar\u00fcber, was das sei, ist bisher nicht erfolgt und auch nicht einmal versucht worden. Ehe von \u201eLeistungsf\u00e4higkeit\u201c \u00fcberhaupt die Rede sein kann, muss eine Verst\u00e4ndigung dar\u00fcber erzielt werden, was f\u00fcr eine \u201eLeistung\u201c erwartet wird.<\/p>\n Die Ma\u00dfst\u00e4be hierf\u00fcr sind nicht von der Bahn allein zu bestimmen, sondern in Zusammenarbeit mit dem Land, das 80 Prozent der Verkehrsleistungen bestellt und bezahlt. Diese Anforderungen zu definieren, ist eine (verkehrs-) politische Entscheidung, die dem Land und nicht der Bahn (zumindest nicht ihr allein) zusteht. Die Bahn hat nicht erkennen lassen, ob sie die Erwartungen des Landes ber\u00fccksichtigen will. Ebenso wenig hat es eine Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Methode der Messung gegeben.<\/p>\n Bei diesen grundlegenden M\u00e4ngeln ist die Frage, was f\u00fcr ein \u201eLeistungszuwachs\u201c gemeint sei, nur noch von untergeordneter Bedeutung. Es wird kontrovers dar\u00fcber diskutiert, ob die Steigerung um 30 Prozent sich auf die grunds\u00e4tzlich m\u00f6gliche oder auf die derzeitige Leistung des Bahnhofs bezieht. Die derzeitige Leistung um 30 Prozent zu steigern, ist auch beim bestehenden Bahnhof m\u00f6glich. Dazu bedarf es keines neuen Bahnhofs. Sinnvollerweise kann der Vergleich also nur dahin gehen, dass der neue Bahnhof 30 Prozent mehr leisten kann als der Kopfbahnhof, wenn er optimal genutzt wird. Auf etwas anderes hat sich das Land jedenfalls nicht festgelegt. Die auf das Land entfallenden anteiligen Kosten eines Tiefbahnhofs w\u00e4ren wohl auch nicht gerechtfertigt und vom Parlament nicht zu verantworten, wenn die gleiche Leistungssteigerung auch durch \u201eErt\u00fcchtigung\u201c des Kopfbahnhofs erreicht werden k\u00f6nnte.<\/p>\n \u201eBestanden\u201c w\u00e4re in dieser Hinsicht der Stresstest nicht bei einer Steigerung um 30 Prozent gegen\u00fcber dem derzeitigen Stand, sondern gegen\u00fcber der m\u00f6glichen Leistungsf\u00e4higkeit des Kopfbahnhofs.<\/p>\n Wenn die Bahn am 14. Juli ihre Pr\u00e4sentation vorf\u00fchrt, dann handelt es sich nicht um das Ergebnis eines Tests, sondern um nicht mehr als eine Vorf\u00fchrung. Niemand ist verpflichtet, sich \u00fcberhaupt auf eine Diskussion hier\u00fcber einzulassen.<\/p>\n Verfahren zur Auswertung des Stresstests<\/strong> OB Schuster hat vorgeschlagen, die Moderation wieder Heiner Gei\u00dfler zu \u00fcbertragen. Gei\u00dfler hat sich in dem vorangegangenen Verfahren redliche M\u00fche gegeben, zur Befriedung beizutragen. Das ist nicht gelungen. Gegen seine erneute Berufung spricht, dass er versucht sein k\u00f6nnte, die Schw\u00e4chen des vorausgegangenen Verfahrens und seiner Empfehlungen zu \u00fcberspielen, und dass unter diesem eigenen Interesse die methodische Klarheit des weiteren Verfahrens leiden k\u00f6nnte.<\/p>\n IV. Ergebnis<\/strong> Zweitens: Das derzeitige Verfahren ist alles andere als ein Dialog zwischen gleichwertigen Partnern. Es ist nicht erkennbar, dass die Bahn dem Ergebnis der Schlichtung irgendeine Bedeutung beimisst. Sollte das Ergebnis der Schlichtung irgendwelche Verpflichtungen mit sich gebracht haben, so hat die Bahn bisher nicht erkennen lassen, dass sie sich daran zu halten gedenkt. Dann aber kann sie sich in Zukunft auch niemandem gegen\u00fcber auf die Schlichtung berufen.<\/p>\n Drittens: Eventuelle Verz\u00f6gerungen, die durch diese Einw\u00e4nde und die nun erforderlichen weiteren Kl\u00e4rungen entstehen, h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, wenn die Bahn von vornherein transparent geplant und den Stresstest gemeinsam mit den Projektgegnern durchgef\u00fchrt h\u00e4tte.<\/p>\n F\u00fcr nun wohl entstehende Mehrkosten hat das Land nicht aufzukommen. Die Bahn hat die aus der Schlichtung resultierenden Chancen nicht genutzt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Der Autor des nachfolgenden Textes, Christoph Strecker, ist Richter a.\u00a0D. und Mediator. Am Montag, dem 20. Juni steht er voraussichtlich um 16 Uhr f\u00fcr ein Pressegespr\u00e4ch zur Verf\u00fcgung. Der Ort wird noch bekanntgegeben. www.christoph-strecker.eu Stand: 13.06.2011 I. Verpflichtung aus der … Weiterlesen
\nAm 14. Juli will die Bahn das Ergebnis ihres \u201eStresstests\u201c pr\u00e4sentieren. Eine Diskussion \u00fcber die Bewertung der Ergebnisse ist erkennbar nicht beabsichtigt; denn die Bahn will wesentliche Gro\u00dfauftr\u00e4ge schon am Tage darauf, dem 15. Juli, vergeben und nicht etwa die weiteren Schritte von irgendeiner Diskussion \u00fcber die Bewertung der Ergebnisse des \u201eTests\u201c abh\u00e4ngig machen. Damit macht sie die Pr\u00e4sentation zu einer blo\u00dfen Formalie, von der inhaltlich nichts abh\u00e4ngt.<\/p>\n
\n<\/p>\n
\nUm zu kl\u00e4ren, wozu die beiden Seiten sich durch das Akzeptieren von Gei\u00dflers Empfehlungen eigentlich verpflichtet haben, kommt es auf deren genauen Wortlaut an. Von ihm h\u00e4ngt es ab, ob \u2013 und wie weit \u2013 die Empfehlungen \u00fcberhaupt als Handlungsanweisungen geeignet sind, an denen die Beteiligten sich orientieren k\u00f6nnen. Das wiederum ist Voraussetzung f\u00fcr die sp\u00e4tere Feststellung, ob die Beteiligten die Empfehlungen befolgt haben oder nicht.<\/p>\n
\nIm Umkehrschluss bedeutet dieser Satz: Ohne \u201eentscheidende Verbesserungen\u201c, die nachfolgend benannt werden, kann Gei\u00dfler das Projekt nicht bef\u00fcrworten. Die Folge davon w\u00e4re, dass die Bahn sich auch nicht darauf berufen k\u00f6nnte, ihr Projekt S 21 sei durch den \u201eSchlichterspruch\u201c legitimiert.
\nGei\u00dfler erkl\u00e4rt (im letzten Satz von Ziff. 12), \u00fcber die Ziffern 11 und 12 bestehe Einigkeit.
\nWill man dem Ergebnis der Schlichtung irgendeine Verbindlichkeit zusprechen, so gilt sie erst recht f\u00fcr diese Ziffern.<\/p>\n
\nDiese Formulierung bedeutet, dass Gei\u00dfler davon ausgeht, die Bahn werde die folgenden Vorschl\u00e4ge realisieren, anderenfalls sei der Bau nicht fortzuf\u00fchren:<\/p>\n
\nDas Stiftungsmodell hat sich mittlerweile als nicht realisierbar erwiesen.<\/p>\n
\nWie weit die Bahn diesem Wunsch nachkommt, kann sich erst im Laufe der Zeit erweisen.<\/p>\n
\nBrandschutz und zur Entrauchung m\u00fcssen verbessert werden.<\/em><\/strong> Die Vorschl\u00e4ge der Stuttgarter Feuerwehr werden ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n
\n– Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein 9. und 10. Gleis
\n– Zweigleisige westliche Anbindung des Flughafens Fernbahnhof an die Neubaustrecke
\n– Anbindung der bestehenden Ferngleise von Zuffenhausen an den neuen Tunnel von Bad Cannstatt zum Hauptbahnhof
\n– Ausr\u00fcstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zus\u00e4tzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik.<\/p>\n
\nBahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuf\u00fchren.<\/em><\/strong>
\nSie muss dabei den Nachweis f\u00fchren, dass ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualit\u00e4t m\u00f6glich ist. Dabei m\u00fcssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs f\u00fcr Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen. Auch f\u00fcr den Fall einer Sperrung des S-Bahn-Tunnels oderdes Fildertunnels muss ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Die Projekttr\u00e4ger verpflichten sich, alle Erg\u00e4nzungen der Infrastruktur, die sich aus den Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S21 herzustellen. Welche der von mir vorgeschlagenen Bauma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, h\u00e4ngt von den Ergebnissen der Simulation ab.<\/p>\n
\nBis zu welchem Zeitpunkt das Notfallkonzept f\u00fcr den Fall einer Tunnelsperrung vorgelegt werden \u201emuss\u201c, wird im Text nicht gesagt. Es hei\u00dft lediglich, die Projekttr\u00e4ger h\u00e4tten sich verpflichtet, alle notwendigen Erg\u00e4nzungen der Infrastruktur bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Solange diese geplanten Ma\u00dfnahmen nicht bekannt sind, bleibt die Frage offen, ob darunter solche sind, die ihrerseits einer Genehmigung bed\u00fcrfen. Solange nicht feststeht, ob eventuell erforderliche Genehmigungen auch erteilt werden, bleibt unklar, ob das Notfallkonzept \u2013 wie verlangt \u2013 \u201efunktioniert\u201c. Auch die H\u00f6he der damit verbundenen\u00a0 Mehrkosten bleibt unklar.<\/p>\n
\nEin \u201eTest\u201c ist ein Verfahren, um intersubjektiv \u00fcberpr\u00fcfbare Aussagen \u00fcber Eigenschaften eines Untersuchungsobjekts zu gewinnen. Das kann die Kenntnisse von Sch\u00fclern in einem bestimmten Schulfach ebenso betreffen wie physikalische Eigenschaften von Materialien oder eben auch die Leistungsf\u00e4higkeit eines Bahnhofs. Methodische Voraussetzung f\u00fcr jede derartige Messung ist zun\u00e4chst die Kl\u00e4rung der Eigenschaften, \u00fcber welche eine Aussage getroffen werden soll, weiterhin ein Katalog der beobachtbaren Kriterien, aus deren Vorliegen Schl\u00fcsse auf das Vorliegen der Eigenschaften gezogen werden k\u00f6nnen, und schlie\u00dflich eine intersubjektiv \u00fcberpr\u00fcfbare Methode der Messung mit vorher festgelegten Ma\u00dfeinheiten. Die intersubjektive \u00dcberpr\u00fcfbarkeit ist Voraussetzung daf\u00fcr, dass die Ergebnisse diskutiert und gegebenenfalls auch von jemandem akzeptiert werden k\u00f6nnen, dessen bisherige Meinung durch sie widerlegt wird.<\/p>\n
\nDie Einzelheiten zum Verfahren der Pr\u00e4sentation sind offenbar noch nicht gekl\u00e4rt, ebenso wenig das Verfahren zur Verst\u00e4ndigung \u00fcber die Ergebnisse. Ohne eine solche vorherige Kl\u00e4rung wird kaum eine vern\u00fcnftige Diskussion m\u00f6glich sein.
\nWeiterhin m\u00fcsste \u2013 was bei der \u201eSchlichtung\u201c vers\u00e4umt worden war \u2013 die Rolle des Moderators vorher definiert werden. Er ist kein \u201eRichter\u201c und hat nicht die Befugnis, zu befinden, ob der Test \u201ebestanden\u201c ist.<\/p>\n
\nErstens: Was auch immer bei der Pr\u00e4sentation gezeigt werden mag \u2013 selbst eine \u00fcberaus beeindruckenden Vorf\u00fchrung wird doch immer nur eine Vorf\u00fchrung sein und nicht ein Stresstest. Die Bahn wird nicht behaupten k\u00f6nnen, der Stresstest sei durchgef\u00fchrt und mit Erfolg abgeschlossen worden.<\/p>\n