{"id":5866,"date":"2011-06-15T23:36:25","date_gmt":"2011-06-16T03:36:25","guid":{"rendered":"http:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/?p=5866"},"modified":"2011-06-15T23:36:25","modified_gmt":"2011-06-16T03:36:25","slug":"heutiger-sudflugelprozess","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de\/2011\/06\/15\/heutiger-sudflugelprozess\/","title":{"rendered":"Heutiger S\u00fcdfl\u00fcgelprozess"},"content":{"rendered":"
Heute fand am Amtsgericht Stuttgart (Neckartor) eine S\u00fcdfl\u00fcgel-Verhandlung statt.<\/p>\n
Kurz und gut: Es gab zwar keine vollen Freispr\u00fcche, aber daf\u00fcr sind im Prinzip alle weiteren Verhandlungen jetzt schon in rechtlicher Hinsicht\u00a0 tot!<\/p>\n
Im Verlauf der Verhandlung hat sich herausgestellt das alle Anzeigen f\u00fcr die DB Station und Service <\/em>aufgenommen wurden. Bei den Beteiligten die (angeblich) im S\u00fcdfl\u00fcgel (3. Stock, etc.) gewesen sein sollen sieht es etwas anders aus.<\/p>\n Die Strafantr\u00e4ge sind (laut Rechtsanwalt) formell reichlich d\u00fcnn. Was das hei\u00dft kann sich jeder selbst denken F\u00fcr alle Fragen rund ums Recht steht euch der AK Jura bereit<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Heute fand am Amtsgericht Stuttgart (Neckartor) eine S\u00fcdfl\u00fcgel-Verhandlung statt. Kurz und gut: Es gab zwar keine vollen Freispr\u00fcche, aber daf\u00fcr sind im Prinzip alle weiteren Verhandlungen jetzt schon in rechtlicher Hinsicht\u00a0 tot! Im Verlauf der Verhandlung hat sich herausgestellt das … Weiterlesen
\nAllerdings war zum Zeitpunkt der S\u00fcdfl\u00fcgelbesetzung die Expressguthalle schon lange an die DB Projektbau GmbH <\/em>vermietet. Daher liegt das Hausrecht, und damit das Recht Anzeige zu erstatten, bei der DB Projektbau GmbH <\/em>und nicht bei der DB Station & Service<\/em>!
\nDie DB Projektbau GmbH<\/em> kann aber auch im nachhinein keine Anzeige(n) mehr stellen, da mittlerweile s\u00e4mtliche Fristen hierzu verstrichen sind.
\nDas hei\u00dft: F\u00fcr ca. die H\u00e4lfte der Beteiligten bei der S\u00fcdfl\u00fcgelbesetzung hat sich das Thema wegen Formfehler erledigt!<\/p>\n
\nDesweiteren ist es wahrscheinlich das s\u00e4mtliche Strafantr\u00e4ge die den S\u00fcdfl\u00fcgel betreffen rechtlich ung\u00fcltig sind. Auch hier sind wieder grobe Formfehler ans Tageslicht gekommen. So wurde Beispielsweise lediglich EIN Aufnahmeblatt (statt f\u00fcr jeden Besetzer ein seperates) angelegt und die anderen Beteiligten von der Polizei lediglich in einer Liste aufgeschrieben und dazugetackert.
\nZudem kann heute weder Staatsanwaltschaft noch Polizei genau zuordnen welcher der Beteiligten sich wo aufgehalten hatte. Scheinbar gab es da Kommunikationsprobleme zwischen den verschiedenen Polizei-Gruppen (BFE, BuPo, etc.)<\/p>\n
\nEs ist sicherlich kein Fehler, wie immer, als Beklagter von seinem Schweigerecht gebrauch zu machen!
\nDann liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und diese mu\u00df jedem Beklagten auch nachweisen das der Beklagte \u00fcberhaupt am fraglichen Ort dabei war.<\/p>\n