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Unsere Presseberichte

Pressemitteilungen der „Initiative Barriere-FREI – Gegen Stuttgart 21“

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Pressemitteilung zu Projekt „EngpasS21“ – Der Tiefbahnsteig im Test
(25./26.März 2011, Stuttgart, Schloßplatz)

Menschen mit Behinderungen haben in ihrem Alltag ohnehin genügend Hürden zu überwinden, die z.T. nicht barrierefrei nachrüstbar sind. Seit dem 01.05.2002 ist allerdings das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft. Es soll Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass das Gesetz bei Neubauten beachtet wird und dieses gerade bei einem öffentlichen Gebäude, auf das gerade Behinderte oft in hohem Maße angewiesen sind.
1. Der Hublift kann an Stellen, an denen die Treppen und Rolltreppen nur eine Bahnsteigbreite von ca. 2,05 m übrig lassen, nicht zum Einsatz kommen, da hier keine Rangiermöglichkeit besteht. Ein Rollstuhlfahrer kann somit weder in den Zug ein- noch aussteigen.
2. S21 verspricht (Panorama-)Aufzüge, die von vorneherein eine Barriere darstellen. Um einen Anschlusszug erreichen zu können, müssen zwei Aufzüge benutzt werden. Bei den zu kurz geplanten Haltezeiten der Züge wird die Anschlussverbindung verpasst.
3. Im Notfall besteht kein barrierefreier Fluchtweg. Herr Kefer von der DB „geht davon aus“, dass Mitreisende die mobilitätseingeschränkten Menschen retten.
4. In der Tunnelröhre ist der Fluchtweg zu schmal (mit Sondergenehmigung 80cm, laut Vorschrift: 1,20m), wenn ein Zug in der Röhre stecken bleibt, können Rollstuhlfahrer wegen Platzmangel nicht aus der Zug heraus getragen werden. Rollstuhlfahrer müssten warten bis Zug abgeschleppt wird. Und bei Feuer?
5. Bei S21 keine Zufahrtmöglichkeit für Rettungs- und Einsatz-Fahrzeuge oder größeres Gerät; weder auf die Bahnsteigebene noch auf die Verteilerebenen.

Daher: Projekt Stuttgart 21, sowohl der Tiefbahnhof als auch der Filderbahnhof, diskriminiert mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer, extrem in Sachen Barriere- und Reisefreiheit.

Beim jetztigen K20 (und erst recht beim modernisierten K21) ist ein Hublift an allen Stellen der Bahnsteige ohne Probleme einsetzbar. Beim Umsteigen kann ein Rollstuhlfahrer ohne auf Aufzüge zu warten den anderen Bahnsteig erreichen. In Notfällen kann er sich vom Bahnsteig aus selbst in Sicherheit bringen z.B. in Richtung Nordausgang oder Gleisvorfeld.

Die weniger schwerwiegenden Barrieren im bestehenden Stuttgarter Bahnhof zu beseitigen, ist für Mobilitätseingeschränkte und Behinderte sinnvoller und weitaus günstiger.

Die „Initiative Barriere-Frei – Gegen Stuttgart 21“ meint daher: Von generell barrierefrei gestalteten Baden-Württemberger Bahnhöfen profitieren alle Bürger, nicht nur die Gehandicapten und Senioren von heute und von morgen.

EngpasS21 ist ein Zusammenschluss aus (10 Leute):
Eltern der Initiative Kinderwagendemo gegen S21
Ingenieure gegen S21 (www.ingenieure22.de)
Senioren gegen S21
Initiative Barriere-Frei (/).

25. März 2011

Cornelia Single und Attila Medgyesi
Initiative Barriere-FREI – Gegen Stuttgart 21

-> Bericht über die Aktion EngpasS21 unter Aktionen.

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Barrieren – nicht nur für Rollstuhlfahrer: „Stuttgart 21“ im „Dialog“?

Die Projektbetreiber hatten für den 11.01.2011 zu der Informationsveranstaltung „Barrierefreiheit des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs und Interimslösungen für die Bauzeit“ geladen. Der Dialog mit behinderten Menschen wurde dabei von den Veranstaltern als erstrebenswerte Parole ausgegeben. Vorab: Ein Dialog fand erst gar nicht statt; die Meinungen der betroffenen behinderten Menschen und die Vorgaben der Betreiberseite prallten großenteils völlig unversöhnlich aufeinander. Viele der Betroffenen empfanden die Veranstaltung als „Alibi-Show“, um bei den betroffenen behinderten Menschen „Eindruck zu machen“.

Dabei war die Veranstaltung nicht nur prominent, sondern auf den ersten Blick auch kompetent besetzt. Neben Baubürgermeister Hahn mit einem Grußwort traten u.a. der Projektleiter Schumacher des das Projekt „Stuttgart 21“ planenden Architektenbüros Ingenhoven und der für Personenbahnhöfe in Baden-Württemberg zuständige Regionalleiter Südwest der DB AG Hartel auf dem Podium auf.

Als Zielgruppen wurden in den Grußworten die mobilitätseingeschränkten und solche Menschen, die mit Kinderwagen unterwegs sind, genannt. Gedacht hatte man auch an die sehbeeinträchtigten, vergessen wurden unter anderem die lernbeeinträchtigten und gehörlosen Menschen. Schlichtweg überhaupt nicht berücksichtigt wurden Reisende, die durch Koffer, Taschen, Rucksäcke, also durch unhandliches Gepäck behindert sind oder solche, die nur zeitweilig immobil sind, beispielsweise aufgrund einer Beinverletzung. Übersehen wurde bei der Planung weiterhin, dass Menschen, die mit Rollstühlen, Kinderwagen und Gepäck im Wege stehen, selbst eine Blockade für andere sind.

Ein barrierefreier Bahnhof geht jeden Reisenden an, der ihn benutzen will. Jeder Steuerzahler finanziert ihn, ob ein Bahnhof nun in Stuttgart oder anderswo steht, über Steuergelder mit und natürlich hat jeder Reisende ein Recht darauf, ordentlich und sicher befördert zu werden und an seinem Startort mit einem sicheren Gefühl loszufahren und am Zielort mit einem ebenso sicheren Gefühl anzukommen.

Das Bündnis „Barrierefreies Stuttgart 21“, eine Untergruppe des „Dachverbandes Integratives Planen und Bauen e.V.“ (DIPB e.V.), ließ verlauten: „Es erfolgt die Prüfung und Freigabe durch uns.“ Was dabei allerdings genau geprüft und mithin auch freigegeben wurde, wurde von – den teilweise selbst beeinträchtigten Planern und Baufachleuten des DIPB – nicht näher erläutert.

Was muss in Sachen Barrierefreiheit für alle bei der Planung eines verkehrlichen Großprojektes wie „Stuttgart 21“ geprüft und – technisch und juristisch – „abgesegnet“ worden sein? Die „Initiative Barriere-FREI – Gegen Stuttgart 21“ hat sich die Mühe gemacht, ein wenig nachzuprüfen.

Zum Beispiel die Breite der Bahnsteige. Es wurden 205 cm als Bahnsteigbreite neben den Rolltreppen genannt; bis zum weißen Strich sind es 125 cm – zu wenig für ein einigermaßen annehmbares Aneinander-Vorbeikommen bei größerem Reiseverkehr auch mit Kinderwagen, größerem Gepäck usw.

Auch die jetzt an den beiden anderen Treppenblöcken vorgesehene Vergrößerung auf 2,86 m (d.h. 2,06 m bis zur Sicherheitslinie) ergibt keine wirkliche Verbesserung, weil dafür eine Rolltreppe entfällt. Bedeutet das wirklich einen Fortschritt?

Die vorgesehene Bahnsteig-Längsneigung von 15,14 Promille ist für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen nicht zumutbar. Gem. § 7 der Eisenbahn-Betriebsordnung sollen 2,5 Promille in Bahnhöfen nicht überschritten werden. Die mehr als sechsfache(!) Überschreitung dieser Regel wurde – wiederum im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung – zugelassen! Über die Bahnsteiglänge hinweg bedeutet das immerhin mehr als sechs Meter Höhenunterschied! Ein ungesicherter Rollstuhl oder Kinderwagen kann dabei trotz des beiderseitigen Quergefälles zur Bahnsteigmitte über den Bahnsteig wegrollen und auf das Gegengleis kippen, wie durch Versuche bereits nachgewiesen worden ist!

Als unzureichend beanstandet werden weiterhin die Zugangstreppen zu den Bahnsteigen; diese sind mit über 7 m Steighöhe anstrengend und mit einer Laufbreite von 235 cm zu schmal, um in den Stoßzeiten der Masse an Reisenden das gleichzeitige Hinauf- und Hinunterkommen zum Ein-, Aus- und Umsteigen zu ermöglichen.

Erst recht sind die Treppen unzureichend für die Flucht und Evakuierung der Menschen im Brand- und Katastrophenfall. Bei einem größeren Brand sind diese zur Flucht nicht benutzbar, weil die Menschen ja nach oben flüchten müssen – mitten in die tödliche Qualmwolke hinein. Der Tiefbahnhof S21 kann so zur Todesfalle werden!

Haben wir es also mit zwei Sondergenehmigungen zu tun, die sich gegen die Sicherheit aller Bahnkunden und deren Angestellten stellen?

Gehen die Projektbetreiber sehenden Auges diese Risiken ein, nach dem Motto: Nach uns die Sintflut? Fußt dies auf einer Ministererlaubnis und sind die Sicherheitsbelange juristisch gesehen sattelfest?

Der anschließende Dialog: Der Projektleiter Hinrich Schumacher machte die Rechnung auf, dass von durchschnittlich stündlich 16.000 Personen im Bahnhof ausgegangen wird, bei einer Frequentierung von 250.000 Personen täglich. Rechnen wir jetzt die Nachtstunden ab, wie viele Menschen nutzen dann den Bahnhof tatsächlich während der Stoßzeiten?

Rollstuhl- und Rollatorennutzer und Eltern mit Kinderwagen, gehbeeinträchtigte Menschen und Reisende mit größerem Gepäck können nur mit Aufzügen auf die Bahnsteige und von diesen auch wieder herunterkommen; es sind aber nur drei Aufzüge auf jedem Bahnsteig vorgesehen und mehr auch bautechnisch nach der Beplanung gar nicht möglich. Angesichts der im künftigen Tiefbahnhof wegen der schnellen Zugfolge auf sechs Minuten verkürzten Umsteigezeiten ist das ein Unding – verpasste Anschlüsse werden die Folge und für mobilitätseingeschränkte Menschen die Regel sein! Von der behaupteten Barrierefreiheit kann insofern überhaupt keine Rede sein. Dies gilt erst recht, wenn Ausfälle und Stillstände der Aufzüge mitberücksichtigt werden. Wie ein Vertreter der DB AG auf Nachfrage dann einräumte, beträgt die statistische Verfügbarkeit der Aufzüge 95%, bei bis zu 5 Tagen Reparatur-Stillstand! Selbst ausgehend von diesen eher optimistischen Zahlen folgt daraus, dass an durchschnittlich 18 Tagen im Jahr an jedem Bahnsteig nur noch zwei Aufzüge verfügbar sind und „rein statistisch gesehen“ an mindestens einem Tag im Jahr gar nur einer! Das ist in der Summe weder barrierefrei noch sonst für Reisende mit größerem Gepäck hinnehmbar! Das Umsteigen von einem Bahnsteig zum anderen wird zum Lotterie-Spiel, wenn gerade an diesem ein Aufzug ausgefallen ist.

Ausdrücklich bestätigt wurde auch, dass Aufzüge wie auch Rolltreppen im Brand- und Gefahrenfall selbsttätig abgeschaltet werden. Auf die Frage, wie dann mobilitätseingeschränkte Personen aus dem Gefahrenbereich entkommen sollen, gab es überhaupt keine plausible Antwort!

Und wiederum: Das Projekt „Stuttgart 21“ als potenzielle Todesfalle für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen? Man bedenke, viele Menschen sind auch aufgrund ihres Alters in ihrer Mobilität reduziert!

Auf die Sicherheit in Fällen von Katastrophen wollten die Referenten nicht eingehen. Das Risiko durch Notfälle in den Zulauftunnels wurde ausgeklammert. S21-kritische Diskussionspunkte wurden „abgebügelt“, in geradezu typischer Politiker-Manier. Gleich zu Beginn wurde den Anwesenden klar gemacht: S21 würde (trotz bislang fehlenden Stresstests!) sowieso realisiert, über Alternativen solle also nicht gesprochen werden.

So sieht also der von den Betreibern gewünschte Dialog mit behinderten Menschen aus?

Nebenbei: Nachdem die Projektmacher ihre Monologe abgespult hatten und es in den Dialog mit der Bevölkerung hineingehen sollte, wurde das von den Veranstaltern beauftragte Kamerateam nach Hause geschickt.

Ist das also der Dialog, den die Veranstalter haben wollten oder handelte es sich nicht viel mehr um eine reine Werbeveranstaltung für „Stuttgart 21“?

Der bestehende Kopfbahnhof weist all diese Barrieren, Hindernisse und Risiken nicht auf; ein modernisierter Kopfbahnhof für Stuttgart, K21, würde eine weitere Verbesserung auch für mobilitätseingeschränkte Personen ergeben. Die laufende Anpassung des Stuttgarter Kopfbahnhofes an die Erfordernisse beeinträchtigter Menschen wurde über zwei Jahrzehnte hin versäumt; der bestehende Bahnhof wurde bewusst oder doch mindestens „sehenden Auges“ der Verlotterung anheimgegeben, um so den milliardenteuren Tiefbahnhof umso leichter durchsetzen zu können.

Ganz am Rande bemerkt, muss ein Inhaber eines Schwerbehindertenausweises, wenn er in seiner Mobilität so eingeschränkt ist, dass er der Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus Zügen bedarf, sich entweder durch 63 (z.T. persönliche) Fragen eine Woche im Voraus bei der Mobilitätsservice-Zentrale in Potsdam online anmelden oder 14 Ct./Minute bei einer telefonischen Anmeldung berappen. UN-Behindertenrechtskonvention? EU-Verordnung über barrierefreien Eisenbahnverkehr? Bei der Bahn bisher leider – nicht nur in dieser Hinsicht – Fehlanzeige.

Vielmehr könnten mobilitätseingeschränkte Menschen künftig in Stuttgart bei Schaffung von S21 häufig gar nicht mehr umsteigen, da die Mobilitätsservice-Zentrale eine Mindestumsteigezeit von acht Minuten verlangt.

Was also haben behinderte Menschen von einem tiefer gelegten Bahnhof, wenn es im Land Baden-Württemberg mindestens noch 25% an Bahnhöfen gibt (so selbst die deutlich zu optimistische Aussage des Vertreters der DB AG bei der Veranstaltung), die nicht barrierefrei ausgestaltet sind?

Die „Initiative Barriere-FREI – Gegen Stuttgart 21“, ein Zusammenschluss selbst mobilitätseingeschränkter Menschen, strebt weiterhin die Realisierung eines weitgehend aufzugsfreien Bahnhofs ohne Engpässe und Gefälle an und will projektierte Barrieren nicht hinnehmen: Besser 100 Bahnhöfe barrierefrei gestalten, als einen mit Barrieren gespickten und unsicheren Bahnhof zugunsten eines Immobilienprojektes in die Tiefe verlegen.

16. Januar 2011

Cornelia Single und Attila Medgyesi
Initiative Barriere-FREI – Gegen Stuttgart 21
Website:

Hans Heydemann
Ingenieure 22 – Ingenieure gegen Stuttgart 21
Website: www.ingenieure22.de

Mag. jur. Dipl.-Psych. Alexander Drewes (LL.M.),
(Behindertenbeauftragter der PRO BAHN e.V.)
Am Sandkopf 44, 34127 Kassel, Deutschland
Fon: +49 (5 61) 2 86 10 20 – 0, mobil: +49 (1 51) 29 11 22 59
Fax: +49 (5 61) 2 86 10 20 – 1
eMail: Drewes.Alexander (ät) web.de

Diese Pressemitteilung steht auch hier:
www.bei-abriss-aufstand.de/2011/01/17/Barrieren – nicht nur für Rollstuhlfahrer: „Stuttgart 21“ im „Dialog“?

Download der
Pressemitteilung der
„Initiative Barriere-Frei“
Titel: Barrieren – nicht nur für Rollstuhlfahrer: „Stuttgart 21“ im „Dialog“?
vom 16.01.2011:
-> auf das Bild klicken.

 

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Presseerklärung von Gotthilf Lorch

Gotthilf Lorch ist Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft „Selbstbestimmte Behindertenpolitik“ der Partei „Die Linke“ und Mitglied in der Initiative Barriere-FREI.

Montagsdemonstration 13.12.2010 in Stuttgart – meine Rede in vollem Wortlaut

Hallo zusammen, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freunde

Nach Heiner Geißler`s Schlichterspruch wurde in der Aktuellen Stunde des Bundestags von der CDU öfter gesagt, es gäbe nun zu Stuttgart 21 keine Verlierer. Da kann ich nur sagen, das stimmt so nicht !!!

Wenn Stuttgart 21 realisiert wird, gibt es sogar sehr viele Verlierer.

Da sind zunächst einmal die Menschen mit ihren elektrischen und Schiebe – Rollstühlen. Sie sind bei einem durchfahrenden Bahnhof auf Aufzüge angewiesen. Aufzüge sind häufig außer Betrieb. Das bedeutet, man kommt nicht aufs Gleis und kann die Bahn nicht nutzen. Komme ich aber mit meinem schweren E-Stuhl mit der Bahn an und treffe auf einen defekten Lift, dann bin ich ganz schön gelackmeiert. Und die, die mich dann hochtragen müssen, auch !!! Ähnliche, vielleicht nicht so gravierende, aber trotzdem ärgerliche Probleme haben auch alte Menschen mit Rollatoren , junge Familien mit Kinderwägen und Buggies, Menschen mit Fahrrädern oder mit viel Gepäck und nicht vergessen, im Winter ganz aktuell, Menschen mit vorrübergehender Behinderung, weil sie sich beispielsweise beim Skifahren das Bein gebrochen haben !!! Ein Kopfbahnhof besticht hier mit null Ausfallzeiten und null zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten. Schon alleine deshalb lohnt es sich: oben bleiben

Völlig unverständlich ist auch die Taktzeitplanung beim Ein- und Ausstieg von 1 ½ Minuten und 3 -5 Minuten beim Umsteigen in andere Züge. Dies sind die vorgetragenen Bedingungen, die Stuttgart 21 erst rentabel machen sollen. Fahren aber Menschen im Rollstuhl mit, kann man diese Zeiten vergessen und ist die Verspätung schon mit einkalkuliert.

Denn leider hat man geflissentlich in den letzten 30 Jahren die Forderung der Behindertenverbände überhört und ignoriert, Fahrzeuggebundene Hebebühnen in den Waggons einzuplanen.  Also muss die Kurbel-Hebebühne auf Rädern erst umständlich zum Waggon gefahren werden, dann manuell hochgekurbelt und danach richtig platziert werden, dann kann man mit dem Rollstuhl drauf fahren, wird wackelig zur Seite geschoben und heruntergekurbelt. Danach müssen Beide, Rollstuhlnutzer und Hebebühne mit dem Lift, der hoffentlich funktioniert, zum andern Bahngleis, um die Sache in umgekehrter Weise zu wiederholen.

Liebe Freunde, mit 1 ½ Minuten ist hier garantiert niemand dabei !!! Das bedeutet Verspätungen. Diese verärgern natürlich die Mitfahrer, die selbstverständlich auf Einhaltung der Fahrpläne pochen. Das tue ich im Übrigen auch. Und ganz zu schweigen von dem Stress, den die Mitarbeiter der Bahn zu ertragen haben.  Wer, so frage ich, ist dann hier schnell der Buhmann ? Ich natürlich, weil ich auf diese Hebebühne angewiesen bin und die Verzögerungen verursache.

Das ist für mich geplante Diskriminierung !!!

Doch verloren haben wir Alle im Falle eines Brandes, eines größeren Unfalls oder einer ähnlichen Katastrophe. Im Ernstfall darf nämlich niemand Aufzüge benutzen. Bei Stromausfall wäre man in ihnen gefangen und würde im Brandfall in ihnen unweigerlich ersticken. Denn die Liftschächte würden automatisch zu Kaminschächten und sind deshalb besondere Qualmfänger. Barrierefreie Fluchtwege müssten also ohne Strom mit Rampen realisiert werden. Die wären aber entweder viel zu Steil oder bräuchten eine viel zu lange Wegstrecke. Beides wiederum ist für Mobilitätsbehinderte nicht zu schaffen. Fazit für Mich: Wer Stuttgart 21 will, nimmt billigend in Kauf, dass wir Menschen mit Mobilitätsproblemen  verloren sind und sterben oder zumindest übermäßig bedroht und in Gefahr sind. Das alleine schon ist die absolute Diskriminierung !!! Ein Kopfbahnhof  indessen bietet natürlich die besten und günstigsten Fluchtwege, weil keine verschiedenen Ebenen überwunden werden müssen und nur breite Ausgangstüren notwendig sind. Er ist also die sicherste Relevante und das auch noch ohne zusätzliche Kosten. Deshalb gilt auch hier:  oben bleiben !!!

Verlierer sind auch blinde und sehbehinderte Menschen, und auch Menschen mit Lernschwierigkeiten – so wollen Menschen mit geistiger Behinderung heute genannt werden.

Sie haben größere Probleme mit der Orientierung. Es ist logisch, dass die Orientierung auf einer Ebene viel einfacher ist als auf Mehreren. Nur der Erhalt des Kopfbahnhofs ist die richtige Lösung. Doch hier muss ich anmahnen, dass der jetzige Bahnhof auch schon lange nicht mehr auch nur annähernd den Standards und Din-Normen für barrierefreie öffentliche Einrichtungen entspricht.  Blinde und sehbehinderte Menschen benötigen ein Leitsystem mit unterschiedlichen Bodenmarkierungen, sowohl farblich als auch mit unterschiedlicher Beschaffenheit zum Erfühlen. Dass muss dringend gemacht werden. Der Kopfbahnhof muss dringend modernisiert werden.

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben oft Probleme mit ihrem Innen- und Mittelohr. Das verursacht Schmerzen und Schwindelgefühle bis hin zur kurzen Orientierungslosigkeit bei raschen Höhenveränderungen. Ein Kopfbahnhof wirkt dem entgegen. Doch auch für Sie müsste der jetzige Bahnhof dringend modernisiert und mit Induktionsschleifen, Lichtsignalen und mehr schriftlichen Hinweistafeln ausgestattet werden.

Fällt die Entscheidung auf den Kopfbahnhof, können blinde, sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen viel schneller mit diesen modernen Standards rechnen als bei der geplanten Variante unter der Erde. Ich finde, dass ist noch ein großer Minuspunkt gegen S21, deshalb kommt nichts anderes in Frage als oben bleiben.

Zum Schluss dieser kurzen Liste, die leider beinahe endlos so fortgeführt werden könnte, gehört zu den großen Verlierern dieser Schlichtungsentscheidung das Land Baden-Württemberg selbst. Mit den Milliarden, die eingespart werden könnten, wenn der Kopfbahnhof modernisiert und weiter genutzt werden würde;  könnte man alte, stillgelegte Strecken im ländlichen Raum wieder flott machen und die Dörfer öfter mit Bahn und Bussen anfahren: das wäre die richtige Mittelverwendung !!! Davon würden vor Allem Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen und alte Menschen profitieren. Denn sie können in der Regel keine Autos nutzen. Sie wären dann die Gewinner. Und nicht nur eine Handvoll Reisender mit ein paar Minuten Zeitgewinn.

Wenn man mit den Einsparungen sämtliche Bahnhöfe in Baden-Württemberg modernisieren und barrierefrei gestalten würde. Auch das wäre die richtige Mittelverwendung. Denn im Moment sind weniger als die Hälfte der Bahnhöfe im Ländle für Menschen mit Behinderungen nutzbar. Es fehlen Orientierungshilfen in Form von Farbiger und unterschiedlichen Bodenstrukturen für Sehbehinderte und Blinde, es fehlen Induktionsschleifen und Licht- und andere Signale für Hörbehinderte, es fehlen einfache Symbole für Menschen mit Lernschwierigkeiten, es fehlen Möglichkeiten zur Überquerung der Bahnsteige für Mobilitätsbehinderte und wenn die barrierefreien Bahnhöfe nicht personell besetzt sind, kommt man alleine nicht in die Bahn rein oder raus. So wie in meinem Wahlkreis Ravensburg – dort bin ich Landtagskandidat der LINKEN -, wo der Bahnhof, obwohl vorbildlich barrierefrei gestaltet, für unsereiner am Wochenende, am Abend, in der Nacht und am frühen Morgen NICHT nutzbar ist. Das ist doch unglaublich, oder ?

Liebe Freunde, auch Baden-Württemberg hat der UN-Behindertenrechtskonvention zugestimmt. Darin heißt es in Artikel 9 „ Zugänglichkeit Barrierefreiheit“:

„Um Menschen mit Behinderungen … die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, … usw … zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere“ … usw.usf.

Wenn Baden-Württemberg die UN-Behindertenrechtskonvention nicht Missachten möchte, dann darf es Stuttgart 21 niemals geben.

Da wir aber wissen, dass die momentane Regierung sich in diesem Punkt ziemlich festgebissen hat, nehmen wir gerne Frau Merkels Vorschlag auf und zeigen spätestens am bei den Landtagswahlen am 27. März, was wir von Stuttgart 21 halten

Ich danke für Eure Aufmerksamkeit  –  Oben Bleiben !!!

Gotthilf Lorch

Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft „Selbstbestimmte Behindertenpolitik“ der Partei „Die Linke“ und Mitglied in der Initiative Barriere-FREI

Homepage von Gotthilf Lorch:
http://gotthilf.wordpress.com/

Homepage von Gotthilf Lorch bei DIE LINKE:
http://gotthilf-lorch.dielinke-in-den-landtag.de/

Gotthilf Lorch als 1. Vorsitzender im Amici e.V. Tübingen:
http://www.amici-tue.de/

Video: Gotthilf Lorch – 56. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 – 13.12.2010

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1 Antwort zu Presse

  1. Ulrich Viefhaus sagt:

    Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch die Landesbauord-
    nung BW wird im Hinblick auf Barrierefreiheit bei S 21 krass missachtet. Gibt es
    niemand, der Land und Bahn deshalb verklagt? freundliche Grüsse Ulrich Viefhaus

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