SPD und CDU: Volksvertreter oder Bahnvertreter?

Bei einer SPD-Veranstaltung “Stuttgart 21 – warum nicht?” in Schwaikheim am 20.Okt.2011 habe ich unter anderem Folgendes erklärt:

Volksvertreter oder Bahnvertreter?
Parteiverrat im Landtag von Baden-Württemberg!

1,5 Milliarden Euro Schadenersatz an die Deutsche Bahn AG müsste das Land Baden-Württemberg bei einem Abbruch des Projekts “Stuttgart 21″ zahlen, behaupten die Bahn und mit ihr die Befürworter des Bahnprojekts. Bislang hat die Bahn allerdings keine prüffähigen Berechnungen für mögliche Schadenersatzforderungen in dieser Höhe vorgelegt. Fachleute schätzen die Kosten für einen Projektabbruch weit niedriger. Die Vermutung drängt sich auf, dass die DB AG in der Auseinandersetzung über die finanzielle Beteiligung des Landes mit dieser Horrorzahl Propaganda für ein Nein bei der Volksabstimmung über den Projektausstieg des Landes schaffen will. Im Streitfall werden die Gerichte klären, wie hoch die Abbruchkosten tatsächlich sind, und entscheiden, welche Anteile davon die Projektbeteiligten Bahn, Bund, Land, Stadt, Region und Flughafen tragen müssen.

Wenn sich Projektbefürworter im Land und in der Stadt die Drohungen der Bahn mit Schadenersatzforderung von 1,5 Mrd Euro ungeprüft zu Eigen machen, reden sie zum Nachteil des Landes. Das gilt vor allem für die Landtagsabgeordneten der SPD und der CDU, die sich weniger als Volksvertreter, denn als Bahnvertreter aufführen, weil ihnen die Interessen der Bahn offensichtlich wichtiger sind als das Wohl des Volkes.

Ein Rechtsanwalt, der bei einer ihm anvertrauten Rechtssache pflichtwidrig im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei handelt, begeht Parteiverrat und kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 356 Strafgesetzbuch). Die Projektbefürworter im Landtag von Baden-Württemberg, an der Spitze die Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk (CDU) und Claus Schmiedel (SPD), handeln bei der ihnen anvertrauten Rechtssache mit dem Argument der Schadenersatzansprüche der Deutschen Bahn AG in Höhe von 1,5 Mrd Euro pflichtwidrig zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürgerinnen und Bürger. Wären sie Rechtsanwälte, müsste man sie wegen Parteiverrats strafrechtlich belangen.

Peter Conradi – 24.Oktober 2011

Quelle:
http://spd-mitglieder-gegen-s21.de/?page_id=2011

Peter Conradi:
-> Sozialwissenschaftliches Studium in den Vereinigten Staaten.
-> Architektur-Studium (TH Stuttgart), Ingenieursdiplom, Fachrichtung Architektur.
-> Nachdem er bei der Hochbauverwaltung Ba-Wü gearbeitet hatte, wurde er zum Regierungsbaumeister ernannt.
-> Leiter des Staatlichen Hochbauamts und stieg zum Oberregierungsbaudirektor auf.
-> Seit 1959 Mitglied der SPD. Vorstand des SPD-Kreisverbandes Stuttgart. Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg. Von 1972 bis 1998 war er Abgeordneter des Deutschen Bundestages.

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