Heute fand am Amtsgericht Stuttgart (Neckartor) eine Südflügel-Verhandlung statt.
Kurz und gut: Es gab zwar keine vollen Freisprüche, aber dafür sind im Prinzip alle weiteren Verhandlungen jetzt schon in rechtlicher Hinsicht tot!
Im Verlauf der Verhandlung hat sich herausgestellt das alle Anzeigen für die DB Station und Service aufgenommen wurden.
Allerdings war zum Zeitpunkt der Südflügelbesetzung die Expressguthalle schon lange an die DB Projektbau GmbH vermietet. Daher liegt das Hausrecht, und damit das Recht Anzeige zu erstatten, bei der DB Projektbau GmbH und nicht bei der DB Station & Service!
Die DB Projektbau GmbH kann aber auch im nachhinein keine Anzeige(n) mehr stellen, da mittlerweile sämtliche Fristen hierzu verstrichen sind.
Das heißt: Für ca. die Hälfte der Beteiligten bei der Südflügelbesetzung hat sich das Thema wegen Formfehler erledigt!
Bei den Beteiligten die (angeblich) im Südflügel (3. Stock, etc.) gewesen sein sollen sieht es etwas anders aus.
Die Strafanträge sind (laut Rechtsanwalt) formell reichlich dünn.
Desweiteren ist es wahrscheinlich das sämtliche Strafanträge die den Südflügel betreffen rechtlich ungültig sind. Auch hier sind wieder grobe Formfehler ans Tageslicht gekommen. So wurde Beispielsweise lediglich EIN Aufnahmeblatt (statt für jeden Besetzer ein seperates) angelegt und die anderen Beteiligten von der Polizei lediglich in einer Liste aufgeschrieben und dazugetackert.
Zudem kann heute weder Staatsanwaltschaft noch Polizei genau zuordnen welcher der Beteiligten sich wo aufgehalten hatte. Scheinbar gab es da Kommunikationsprobleme zwischen den verschiedenen Polizei-Gruppen (BFE, BuPo, etc.)
Was das heißt kann sich jeder selbst denken
Es ist sicherlich kein Fehler, wie immer, als Beklagter von seinem Schweigerecht gebrauch zu machen!
Dann liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft und diese muß jedem Beklagten auch nachweisen das der Beklagte überhaupt am fraglichen Ort dabei war.
Für alle Fragen rund ums Recht steht euch der AK Jura bereit