Die Plakataktion der IHK Stuttgart zur Unterstützung des Projektes „Stuttgart21“ ist rechtswidrig.
Das hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nach der mündlichen Verhandlung am 08.04.2011 entschieden. Nun hat der Bundesverband für freie Kammern e.V. (bffk) Strafanzeige gegen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHKn in Stuttgart und Köln gestellt.
Begründung der Strafanzeigen durch den bffk
StZ 6.4.2011: IHK muss Stuttgart-21-Plakat abhängen