Liebe Polizei, sehr geehrte Staatsanwaltschaft, Euer Majestät,
mit Bestürzung mussten wir uns von Ihrer Polizeisprecherin erläutern lassen, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, YouTube-Videos herunterzuladen. Statt dessen sähen Sie sich gezwungen, eine Hausdurchsuchung durchzuführen (die als netten Nebeneffekt auch noch zu hervorragenden SPIEGEL-Schlagzeilen und vor Angst schlotternden radikalen, ach was sag ich: militanten S21-Gegnern führt). In wagemutiger Recherche haben wir uns in den tiefsten RTFM-Sumpf begeben und haben unter Lebensgefahr ein paar Insider-Tipps aus der von Ihnen auch immer gerne zitierten „Hacker-Szene“ zusammen getragen:
- Entweder diese Website besuchen und sich das Video herunterladen (okay, you need to understand English so maybe that’s not the right thing)
- oder den VideoDownloadHelper installieren
- oder einfach mal eine Internetsuche bemühen
Hach ja, aber ich gebe zu, das ist alles schon arg kompliziert mit diesem Internetdingens. Außerdem haben wir uns sagen lassen, es sei in Deutschland gar nicht mal so legal, YouTube-Videos herunter zu laden (es sei denn, die Videos stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz, was das ist, erklären wir vielleicht später). Rufen Sie doch das nächste Mal einfach an, dann schicken wir Ihnen eine fertig gebrannte DVD zu.
Hochachtungsvoll,
Max von der BAA-Redaktion
Anmerkung: Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um eine Privatmeinung und spiegelt eventuell nicht die Meinung der Redaktion wider.