Sehr geehrter Herr Kretschmann,
die Hoffnung war groß und sie stirbt bekanntlich zuletzt – aber der
Sachverhalt stellt sich momentan als sehr ernüchternd dar!
Es geht mir hier um Stuttgart 21 und den „leuteverarschenden“
Volksentscheid. Da haben Sie sich aber von der SPD ziemlich in die Sackgasse treiben lassen, muss ich Ihnen leider vorwerfen. Die Bedingungen für diesen „Volksentscheid“ sind ja derart überzogen und kaum zu schaffen. Es muss mehr Beteiligung daran geben, als alle bisherigen Regierungen bisher geschafft haben, 33 % aller Baden-Württemberger müssen ihr Kreuzle dagegen machen. Eigentlich „unschaffbar“!
Deshalb gehört eine finanzierte Kampagne der Aufklärung gestartet!! Die Sicherheitsmängel bei S 21 stellen – bei einem ungehörigen Geldeinsatz – einen gewaltigen Rückschritt dar und dieser Bahnhof gehört unbedingt verhindert!
Wenn Sie sich für die explizit dargestellten Mängel interessieren, so nehmen Sie doch bitte an der Sicherheitskonferenz /Diskussionsveranstaltung teil, die am Dienstag, den 27.09.11 ab 19.00 Uhr im Stuttgarter Rathaus (Großer Saal) stattfindet.
Initiiert von „Initiative Barriere-Frei“, den „ArchitektInnen für K21“ und den „Ingenieuren 22“ auf Einladung der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen – und ich würde mich freuen, Sie zu sehen!
Warum gelten eigentlich die zu S21 abgeschlossenen Verträge, wenn sie unter falschem Kenntnisstand abgeschlossen wurden? Wieso fechten Sie diese Verträge nicht an? Die Juristen zu S21 haben ja aktuell Strafanzeige gestellt, die Beweise von Report Mainz scheinen zu bestätigen, dass die Bahn insgeheim von höheren Kosten wusste.
340.000 S-Bahn-Pendler soll es geben, in der Region, und die S 6 z.B. kann nicht einmal in den geplanten Tiefbahnhof einfahren. Diese Kosten sind gar nicht berücksichtigt, genauso wenig die Kosten für das Flughafen-Gedöns, wo es noch nicht einmal Genehmigungen bzw. Planfeststellungen gibt. Es muss eine neue S-Bahn-Trasse zwischen Zuffenhausen und Feuerbach gebaut werden – diese Kosten sind auch nicht genannt. Dieser komische Stresstest mit SMA bestätigt dieses auch noch – und wurde trotzdem als bestanden angesehen.
WER bestimmt eigentlich die Kriterien der Prüfung? Es wurden Zughaltezeiten zu Grunde gelegt, die keine Menschen berücksichtigen, die schlecht zu Fuß oder gar auf Hilfsmittel angewiesen sind!
Wieso wird das GG Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit dem BGG Abs 1 § 1 und 4 nicht beachtet? ICH als behinderte Rollstuhlfahrerin möchte auch in Gefahrensituationen selbständig flüchten können, und ICH als Mutter möchte meine Tochter auch sicher und möglichst komfortabel im Zugverkehr reisend bzw. beim Umsteigen gesichert wissen.
Zu Ihrer Information und – bitte auch – besonderen Beachtung hänge ich dieser E-Mail noch „meine Fragen zur Behindertenpolitik“ an Herrn Dr. Ilja Seifert (Die Linke) bei, die ich ihm in seiner Funktion als Beh.beauftragter der Linken ausgehändigt habe, als ich ihn traf. Ich stelle Ihnen die selben Fragen 1 – 7 mit der Bitte um Berücksichtigung in Ihrer Politik!
Desweiteren beantrage ich, dass auf alle Aufzüge – und zwar am besten in der ganzen Bundesrepublik! – Aufkleber geklebt werden, wo unter den Abbildungen von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen- und Rollatorschiebern folgender Text steht: Bevorzugte Beförderung!
In der Schweiz steht auch auf den Aufzügen etwas geschrieben (habe nicht den genauen Wortlaut); mein Mann bekam direkt fast ein schlechtes Gewissen, mit dem Aufzug zu fahren – und so extrem muss es ja auch nicht gleich sein. Aber scheinbar müssen die Menschen darauf hingewiesen werden,mobilitätseingeschränkten Personen den Vortritt zu lassen. Es wäre schön, wenn wenigstens von der Obrigkeit darauf hingewiesen würde. Traurig aber wahr.
In diesem Sinne,
alles Gute
und gutes Gelingen bei all Ihren Dingen
wünscht Ihnen
mit der Bitte um schnelle Aktivitäten
für zukünftige Wählerstimmen
herzlichst beschwerend
und auf Ihre Teilnahme
am 27.09. und 19.00 Uhr im Rathaus hoffend
Ihre
Melanie Fischer
(Mitglied in der Initiative Barriere-Frei)
Warmbronn, 23.09.2011