Zum Thema „Volksabstimmung“ (VA) am 27.11.2011:
Dies soll kein Aufruf zum Boykott, sondern vielmehr die Entwicklung verdeutlichen, sowie Aufzeigen, dass die Volksabstimmung so, wie sie nun stattfinden soll – auch wegen der unsäglichen, ungeklärten rechtlichen Mängel wie zB.:
-> Artenschutz (Juchtenkäfer, den es nur noch in Stuttgart und Mannheim gibt),
-> den Umweltfragen,
-> der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung,
-> der fehlenden Genehmigungen,
-> der Entwidmung von Gleisanlagen (s. Antrag Grüne v. 09.09.2011)…. desweiteren;
-> Stuttgart 21 verstößt gegen EU-Richtlinien und
-> weiterhin Geheim, die Kosten zu S21, Kretschmann fordert Klarheit bei Finanzierung von Mehrkosten, Wie die Bahn die wahren Kosten verschleiert,
-> die 121 Risiken usw. wie auch
-> den verkehrlichen Nutzen zu S21 der nun durch Vieregg & Rössler widerlegt wurde (s. HIER)
– weder fair noch demokratisch, noch im Sinne des S21-Kündigungsgesetzes zu gewinnen ist und damit S21 faktisch legitimieren wird.
Das Ergebnis von Vieregg & Rössler wurde an die Abgeordneten des Landtags und Bundestags von BW, sowie an die Stadträte des Stuttgarter Gemeinderats versendet. Eine Stellungnahme der Abgeordneten ist unumgänglich, denn dieses neue Gutachten bestätigt, der alte Kopfbahnhof kann mehr als S21. Dies ist eine neue, sehr wichtige Erkenntnis, die nicht nur die geplante Volksabstimmung, sondern auch dieses Milliardenprojekt S21 ad absurdum führt.
Der Artikel soll weder zum Pessimismus, noch zum Boykott aufrufen, er verdeutlicht lediglich die Fakten des demokratiefeindlichen baden-württembergischen Volksentscheid-Quorum.
Statt sich in solche Gewitterfronten eines »getricksten« Volksabstimmung zu begeben, sollten sich die Regierenden vielmehr der Frage stellen:
Wenn der jetzige Kopfbahnhof leistungsfähiger als Stuttgart 21 ist, wozu dann X-Milliarden Euro ausgeben?
Zum Thema „Volksbegehren“ (VE) im Jahr 2007 und März 2011:
Grube sagte auch, Entscheidungen träfen in Deutschland die Parlamente und “niemand sonst”. Das ist schlicht falsch. Es gibt in Deutschland sehr wohl direktdemokratische Entscheidungsverfahren, also Volksbegehren. Gerade bei Stuttgart 21 ist das eine interessante Geschichte: Bereits 2007 initiierten die Gegner ein Volksbegehren und sammelten in kurzer Zeit 67.000 Unterschriften – deutlich mehr, als für ein Volksbegehren nötig gewesen wäre. Aber das Volksbegehren wurde aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen. Pikant war damals, dass der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster im Oktober 2007 die vom Gemeinderat gebilligten Verträge zur Finanzierung von Stuttgart 21 mit dem Land und der Region unterzeichnete, während noch Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt wurden.
Im März 2011 haben die Gegner des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ rund 35.000 Unterschriften für das von ihnen angestrebte Bürgerbegehren gesammelt und an Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) übergeben. Die für den Bürgerentscheid notwendige Zahl von 20.000 Unterschriften wurden auch hier deutliche überschritten. Mehr dazu HIER ab Minute 4. –
Unterschriften an OB Schuster übergeben.
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 & der Juristen zu Stuttgart 21 zur Entscheidung des Gemeinderates: „Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 unzulässig.“ HIER
Autorin: Petra
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Zum Thema Kündigungsrecht im Finanzierungsvertrag zwischen: Land und Deutsche Bahn Kündigungsrecht gibt es grundsätzlich immer, das ist BGB Vertragsrecht. Dass keine Kündigungsklausel im Finanzierungsvertrag zwischen Land und DB steht, heisst nur, dass es kein sogenanntes ordentliches Kündigungsrecht gibt. Also bleibt das ausserordentliche Kündigungsrecht, dass z.b. bei Wegfall der Vertragsgrundlage greifen würde. Auch grob vertragswidriges Verhalten könnte ein solches ausserordentliches Kündigungsrecht begründen. Ob nun die mangelhafte Information des Parlaments, das Verschweigen von Kosten etc. hinreichend als Grund und vor allem gerichtsfest belegbar wäre, lassen wir mal dahingestellt. Eine erhebliche Kostenüberschreitung wäre allerdings ein solcher Kündigungsgrund. Ab wann nun eine solche Kostensteigerung von einem Gericht als erheblich angesehen würde, muss man abwarten. Sollte sich herausstellen, dass die Kosten tatsächlich auf eine Höhe steigen wie von kritischer Seite prognostiziert, wäre das sicherlich ein Grund die Verträge zu kündigen. Das ist auch fraglos die Archillesferse des Projektes, die Frage ist nur wann sich diese Kostensteigerung manifestieren wird. Die Bahn wird hier weiter in Salamitaktik ,mit buchhalterischer Kreativität, die wahren Zahlen verschleiern.
Ein deutliches JA bei der VA würde zwar den Druck auf die Bahn erhöhen aber natürlich keinesfalls ein Ende des Baus bedeuten. Auch das Erreichen des Quorums heisst noch lange nicht Bauende, denn die Bahn hat das Baurecht und muss bauen, wenn sie nicht selbst vertragsbrüchig werden soll. Aber spannend wird es allemal.
Das einzig Wichtige bei einem JA bei der VA und dem Erreichen des Quorums wäre für die Landesregierung ein effektiver und verbindlicher Kostendeckel. Würden die Kosten überschritten könnte das Land aussteigen und vermutlich sogar alle Zahlungen zurückfordern.
By the way, die ganze Ausstiegskosten-Debatte geht an den eigentlichen Fragen vorbei. Die VA bedeutet ein geordnetes, rechtlich einwandfreies Verfahren und keinen Vertragsbruch. Wenn das Land gemäß des Gesetzes verfährt, gibt es auch keine Ausstiegskosten. Die könnten nur bei einer unbegründeten Kündigung der Verträge erfolgen, allerdings auch höchstens bis zur Höhe der Vertragssumme.
Autor: Jon
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Zum Thema Neubaustrecke nach Ulm (NBS) und Mischfinanzierung:
NBS: in erster Linie ist es – glaube ich – momentan wichtig, die Leute argumentativ auf den Unterwasserbahnhof zu lenken, der nachweislich nicht für die NBS nötig ist
Mischfinanzierung: die Verfassungswidrigkeit ist leider noch nicht gerichtlich bestätigt, kann also momentan nicht genutzt werden. Das Gleiche gilt für die aufgedeckten Täuschungen der Vorgängerregierung – hierzu ist Zeit nötig und ich vermute, dass das weiterführend genutzt wird, wenn das Quorum nicht erreicht werden sollte (ich glaube dran, dass wir es schaffen, siehe Landtagswahl) – warum sämtliches Pulver auf einmal verschießen, anstatt es klug zu verwenden (Schachspielen)? Wo ist da ein Persilschein? Der VE versucht eine Lücke im Vertrag zu schließen, nämlich Kündigungsrechte wahrnehmen zu können, damit eben nicht gezahlt werden muss (wundert mich sowieso, dass da kein K.recht festgehalten wurde, sowas wäre normalerweise sittenwidrig).
Der Bahnhof kann – wenn überhaupt – nur dann so bleiben, wenn wir ALLE, unsere „JA“ Stimme abgeben. Wenn – trotz erreichtem Quorum – dann eingeknickt wird, geht es mit allen anderen Möglichkeiten weiter. IMHO wird aber nicht eingeknickt, das kann die Regierung – und besonders Kretschmann – niemals verkaufen, das wäre es dann für diese Regierung gewesen, eine Wiederwahl würde es dann sicher nicht geben. Wer will das riskieren? Wir stimmen dem Ausstiegsgesetz zu, ermächtigen damit die Regierung Kündigungsrechte wahrzunehmen und dann zahlen wir die Ausstiegskosten, soweit die Bahn richterlich überhaupt welche zugesprochen bekommt. Des isch abr nur mei Meinong
Autor: S21-Nein-Dank
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LINKS:
Eine sehr gute Seite mit Quellenangaben und gut strukturiert:
„Stuttgart 21 – demokratisch legitimiert ?“
http://oedp-bw.de/node/266
Online-Artikel zu Bundesrechnungshof (BRH) / u.a. vorsätzliches Handeln der Bahn:
„Bundesrechnungshof: Prüfer rügen S21-Rechnung“
www.fr-online.de/wirtschaft/spezials/stuttgart-21/pruefer-ruegen-s21-rechnung/-/4767758/8673378/-/index.html
„Verkehrsminister Hermann fordert S21-Kostenrechnung“
www.schwaebische.de/politik/aktuell/politik-nachrichtenueberblick_artikel,-Verkehrsminister-Hermann-fordert-S21-Kostenrechnung-_arid,5123883.html?et_cid=2