Mit seinem um mehr als 500% vom zulässigen Regelwert abweichenden Gefälle steht Stuttgart 21 auch im Widerspruch zu den Europäischen Richtlinien für den grenzüberschreitenden Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV), stellt der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. fest. “Der neue Stuttgarter Tiefbahnhof im Herzen Europas auf der Magistrale für Europa verstößt klar gegen die europäischen Interoperabilitätsvorschriften (TSI) […] laut EU-Vorschrift neu zu bauende transeuropäische HGV-Strecken eine maximale Bahnsteigneigung von 2,5 Promille nicht überschreiten.
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Mit Stuttgart 21 soll erstmals in Deutschland ein Bahnhof mit Gleisen und Bahnsteigen im Gefälle gebaut werden – […] – beim Stuttgarter Tiefbahnhof sind über 15 Promille Gefälle geplant.
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“Mit dieser Schräglage des Bahnhofs wird leichtfertig ein sicherer Eisenbahnbetrieb auf Spiel gesetzt”, kritisiert VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb […]
… außerdem könnten sich Züge nach dem Halt wieder selbsttätig in Bewegung setzen, sofern die Bremsen nicht angezogen seien – im Fall der Doppelbelegung wären auch Auffahrunfälle aufgrund fehlerhafter Bremsung durch den Lokführer möglich.
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Angesichts dieser Verstöße gegen EU-Recht könne die Bahn keinerlei Schadensatz bei einem Abbruch von Stuttgart 21 geltend machen, stellt Matthias Lieb klar. […]
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VCD: Stuttgart 21 verstößt gegen EU-Richtlinien (28.10.2011)
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