Es ist eine bewährte Taktik der Mächtigen, das zu sagen, was die Menschen erwarten, und das zu tun, was man will. So auch nach der Schlichtung:
Die Projektgegner sagten in ihrer Stellungnahme ehrlich, was sie denken.
Die Regierung und Bahn AG behaupten, sie würden den Schlichterspruch 1:1 umsetzen und wiederholen es immer wieder, bauen aber weiter, als wäre schon jetzt erwiesen, dass der Tiefbahnhof 72 Züge in der Spitzenstunde locker abfertigen kann und alle Auflagen in den Bereichen Feuerschutz, Barrierefreiheit u.a. erfüllt wären.
Das zeigt auch ein Briefaustausch zwischen dem pensionierten Richter Dieter Reicherter, Ministerin Tanja Gönner und dem Kommunikationsbüro: Inhalt der Briefe.
Diese Taktik geht – teilweise – auf. Die Mehrheit der Menschen begnügt sich damit, die Stellungnahmen in der Zeitung zu lesen, kaum jemand kennt den Inhalt des Schlichterspruchs so genau, um zu erkennen, dass die Interpretation der Projektseite unzulässig ist. Der entsprechende Abschnitt des Schlichterspruchs (Punkt 11) beginnt mit den Worten:
Für die Fortführung des Baues von S 21 halte ich aus den genannten Gründen folgende Verbesserungen für unabdingbar:
Danach folgt eine Reihe von Maßnahmen: Bebauung, Frischluftschneise, Baumschutz, Sicherheit, Gäubahn, Strecken- und Gleiserweiterungen sowie Stresstest. Und zum Schluss heißt es noch Mal:
Diese von mir vorgetragenen Vorschläge in den Ziffern 11 und 12 werden von beiden Seiten für notwendig gehalten.
Aber am besten lesen Sie selbst: Schlichterspruch im Wortlaut