Die Unternehmer gegen S21 feiern ab sofort einen großartigen Sieg!

Der Klage eines wackren Unternehmers wurde stattgegeben. Das Urteil ist verkündet.

Hier zur Vorgeschichte:
http://www.parkschuetzer.de/statements/75712
http://www.parkschuetzer.de/statements/75698
http://www.parkschuetzer.de/statements/75650

Und hier das Vorab-Urteil im Auszug:

IHK-Plakatierung zu S21 rechtswidrig!

Das an dem IHK-Gebäude in Stuttgart angebrachte Plakat gegen S21 sowie der Abdruck des Plakats im Magazin der IHK sind rechtswidrig.

Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 07.04.2011 festgestellt (Az. 4 K 5039/11). Zwar bewege sich die IHK mit einer Stellungnahme zu S 21 grundsätzlich im Rahmen ihrer durch das IHK-Gesetz eingeräumten Kompetenz, doch beanstande die Klägerin als Zwangsmitglied der IHK zu Recht die konkrete Form der Äußerung. Die IHK sei nämlich als eine Zwangskörperschaft des Öffentlichen Rechts – anders als ein privatrechtlicher Verein oder eine Pertei – gehalten, bei ihren Äußerungen ein höchstmögliches Maß an Objektivität zu gewährleisten. Dem werde eine plakative Äußerung nur in einer Richtung zu einem auch innerhalb der IHK kontrovers diskutierten Projekt in einer politisch zugespitzten Situation nicht gerecht.

Die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

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