11. April 2011
IHK setzt Signal des Entgegenkommens.
Urteil zum Banner pro S 21 bisher noch nicht rechtskräftig
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt ein Signal des Entgegenkommens und hängt das S 21-Banner vorläufig ab. Zwar hat das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegen das am IHK-Gebäude gezeigte Banner pro S 21 noch keine Rechtskraft, doch die anhaltende Emotionalisierung bei diesem Thema bewegt die IHK zu diesem Schritt. Im Verlauf der Verhandlung, so Hauptgeschäftsführer Andreas Richter, habe der Vorsitzende keinen Zweifel daran gelassen, dass die IHK berechtig ist, zu dem Projekt Stellung zu beziehen. Die IHK werde sich somit auch weiterhin für S 21 und den Bau der Neubaustrecke aussprechen. Seitens des Gerichts sei nicht die Haltung der IHK zu S 21 gerügt worden, sondern vielmehr die Form, dies auch über ein Plakat zum Ausdruck zu bringen. Tatsache bleibe auch nach der Verhandlung, dass die Vollversammlung der IHK alle erforderlichen Beratungen und Beschlüsse für die Positionierung zu S 21 vollzogen habe. Laut Rechtslage stünde es der IHK zu, zunächst das Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung abzuwarten und dann innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden, ob der Antrag gestellt wird, in die nächste Instanz zu gehen. Im Prinzip könnte die IHK unverändert das Banner zeigen. Die Prüfung, ob man den Rechtsweg weiter beschreitet, wird die IHK auf jeden Fall vornehmen. „Sollte mit der Urteilsbegründung das laut IHK-Gesetz bestehende Recht der Kammer in Zweifel gezogen werden, die Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten, dürfte ein solcher Schritt naheliegen“, so Richter. (11.04.2011 von Walli)