Am morgigen Dienstag, dem 12. April 2011 um 14.00 Uhr findet im Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5) im Saal 1 ein weiterer Gerichtstermin wegen des Protests gegen Stuttgart 21 statt. Wenn es euch möglich ist, kommt zu der Verhandlung, denn Unterstützung ist erwünscht.
Die Angeklagte nahm am 22.12.2010 an einer Mahnwache vor dem Landtag teil. An diesem Tag machte Ex-Ministerpräsident Mappus seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz am 30.09. im Schlossgarten. Auf einem Plakat präsentierte sie Forderungen von Amnesty International: Identifikationspflicht für Polizisten, unabhängige Untersuchung bei Polizeigewalt und Aufzeichnung der Vorgänge in Polizeigewahrsam.
Zwei Polizisten fühlten sich von einer ihrer Ausrufe persönlich beleidigt. Sie erklärt dazu: „Weder kenne ich die beiden Polizisten, noch hatte ich die Absicht, jemanden persönlich zu beleidigen. Vielmehr wird aus meiner Sicht diese, meine Aussage aus dem Zusammenhang gerissen. Ich äußerte mich im Zusammenhang mit den Vorgängen vom 30.9. und auch mit Blick auf die Diskrepanz zwischen der Zahl an Anzeigen gegen Polizisten gegenüber den daraus resultierten Verurteilungen. Auch erwähnte ich, dass ohne Identifikationspflicht viele dieser Straftaten im Schutze der Anonymität begangen werden können. Auch am 30.9. waren es mehrere hundert Verletzte (beinahe 400), viele davon Jugendliche oder Kinder. Bis heute gibt es meines Wissens aber gerade mal eine Verurteilung (eines Polizisten, Anm. d. Red.) bei dieser hohen Anzahl an Körperverletzungen“. (11.04.2011 von Robin)