Juristen zu S21: Volksabstimmung – eine Rechnung mit vielen Unbekannten

Die Juristen zu Stuttgart 21 haben gestern in einer Presseerklärung (als PDF) Bedingungen für einen Volksentscheid definiert:

  • Wenn S21 teurer wird als 4,5 Mrd. Euro, dann muss das Volk befragt werden, ob S21 weiter betrieben werden soll.
  • Nur ein seriös kalkuliertes S21 darf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
  • Die Mischfinanzierung muss verfassungsrechtlich geprüft werden.
  • S21 muss als Ganzes planfestgestellt sein, also auch der seit 9 Jahren ausstehende Filderbahnhof (Stichwort „fehlende planerische Reife“).
  • S21 muss den Stresstest bestehen.

In einem Brief an die Landtagsabgeordneten von Grüne und SPD haben die Juristen einen Brief verfasst, der die oben genannten Punkte noch einmal zusammenfasst.

Auch die Parkschützer erheben schon seit einiger Zeit diese Forderungen gegenüber den S21-Betreibern Bahn, Bund, Stadt und gegenüber den S21-befürwortenden Teilen der Landes-SPD. (13.04.2011 von Matthias von Herrmann)

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2 Antworten zu Juristen zu S21: Volksabstimmung – eine Rechnung mit vielen Unbekannten

  1. Uwe sagt:

    und die ausführliche Variante:
    http://www.parkschuetzer.de/blog/304

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