Die Bauarbeiten im Gleisvorfeld, an der Bahnsteigdachverlängerung und im Bahnhof gehen weiter.
Es werden immer noch Baufahrzeuge, wie 2-Wege-Bagger, Schiene-Straße-Hebebühnen-LKW ohne Rußfilter eingesetzt.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7.12.2010 wurde die Deutsche Bahn dazu verpflichtet spätestens ab dem 1.02.2011 ausschließlich Baumaschinen und Fahrzeuge einzusetzen, die über einen Rußfilter verfügen.
Doch die Deutsche Bahn mißachtet weiterhin die gerichtlich festgestellte Rußfilterpflicht auf der Baustelle Stuttgart 21.
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat das Eisenbahnbundesamt per Gerichtsbeschluss verpflichtet, die am 7.12.2010 gerichtlich festgesetzten Auflagen zu überwachen.
Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich unterstreicht: „Rußfilter sind bei Baumaschinen und LKW Stand der Technik. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass an der Baustelle in der Nähe der Messstelle mit den höchsten Partikelwerten in Deutschland immer noch Maschinen und Fahrzeuge ohne Rußfilter eingesetzt werden und die Gesundheit von Anwohnern und Bauarbeitern unnötig gefährdet wird.“