Keine Volksabstimmung über ein nicht-funktionierendes und ausreichend finanziertes Projekt Stuttgart 21!

Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21

Stuttgart, 6. April 2011

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 erklärt: Bevor über eine Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 nachgedacht werde, müsse sichergestellt sein, dass der Tiefbahnhof überhaupt realisierbar und funktionsfähig wäre. Bis zu einer möglichen Volksbefragung muss es einen vollständigen Bau- und Vergabestopp geben!

Bevor eine Klärung über fundamentale Fragestellungen nicht erfolgt sei, werde eine Volksabstimmung den Konflikt um Stuttgart 21 nicht befrieden. Dies besonders auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in Baden-Württemberg höchste formale Hürden bestehen, welche demokratische Abstimmungen eher unmöglich machen. Reinhold Gall, MdL (SPD) sei dafür als Zeuge angeführt. Im August 2010 hatte er bei der Einreichung eines Gesetzesentwurfs von SPD und Grüne zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg erklärt, ‚Bislang seien die in Baden-Württemberg bundesweit höchsten Hürden noch nie genommen worden. Er bedauere es ausdrücklich, dass die Landesregierung die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung nicht ausbauen möchte‘.
Geklärt werden müssen nach Ansicht des Aktionsbündnisses vor allem die Fragen:

– Ist die Beteiligung der Stadt Stuttgart an der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21 verfassungskonform? (Zu dieser Frage erfolgt derzeit die Prüfung des Bürgerbegehrens www.buergerbegehren-stuttgart.de)

– Kann in einem – offenen und unter Einbeziehung der Gegner von Beginn an – stattfindenden Stresstest nachgewiesen werden, dass die Kapazität von Stuttgart 21 plus überhaupt in der Lage ist, die geforderten Zuwächse zu erbringen (Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität). Lassen sich hierfür erforderliche Bauten überhaupt realisieren und was würde diese zusätzlich kosten?

– Stuttgart 21 ist – entgegen oft verbreiteter Behauptungen – nicht vollständig planfestgestellt. Vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten müssen daher die Planungen auf den Fildern öffentlich gemacht und der Planfeststellungsbeschluss herbeigeführt werden.

– Nicht zuletzt müssen fundiert Zweifel daran ausgeräumt werden, dass die Kostengrenze von 4,5 Milliarden EUR nicht überschritten wird – sei es durch Ansatz zu optimistischer Einsparungspotentiale, sei es durch für Stuttgart 21 erforderlich werdende Bauten oder sei es durch eine genehmigungsfähige Planung auf den Fildern.

Hierzu müssen alle Fakten auf den Tisch – bevor diese nicht alle vorliegen, dürfen auch keine Festlegungen und weitere Fakten geschaffen werden!

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