A u f r u f an den SPD-Landesvorstand und die SPD-Landtagsfraktion 20.04.2011
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir wollen eine grün-rote Landesregierung, die unsere politischen Ziele aus dem Landtagswahlkampf 2011 verwirklicht. Beide Parteien haben im Wahlkampf eine Volksabstimmung über die finanzielle Beteiligung des Landes Baden-Württemberg an den ehrlich berechneten Kosten des Projekts „Stuttgart 21“ angekündigt. Wir wollen nicht, dass die Koalitionsverhandlungen an Meinungsverschiedenheiten über die Voraussetzungen dieser Volksabstimmung scheitern. Deshalb fordern wir Euch auf, in den Koalitionsvereinbarungen festzulegen, dass die nachstehenden Fragen vor der Volksabstimmung zum Projekt „Stuttgart 21“, über dessen Mitfinanzierung durch das Land das Volk abstimmen soll, zu klären sind:
1. Wie hoch ist die Leistungskapazität des geplanten Tiefbahnhofs in der Spitzenstunde im Vergleich zur Kapazität (nicht zum derzeitigen Fahrplan) des vorhandenen Stuttgarter Kopf-bahnhofs mit 54 Zügen? Das muss der Stresstest der DB unter Beteiligung und Bewertung unabhängiger Bahnfachleute beweisen.
2. Ist die Planung für den Filderabschnitt (PFA 1.3) Stuttgart-Vaihingen bis Wendlingen einschließlich des Flughafenbahnhofs genehmigungsfähig? Das muss das Eisenbahnbundesamt prüfen und feststellen.
3. Sind die im Risikobericht der DB AG aufgelisteten Risiken für das Projekt „Stuttgart 21″ vertretbar? Dazu muss die DB AG ihren Risikobericht offenlegen.
4. Ist das “ Projekt Stuttgart 21″ mit der bisher genannten Kostengrenze von 4,5 Mrd Euro realisierbar oder sind Mehrkosten zu erwarten? Dazu ist eine aktualisierte, von unabhängigen Fachleuten bestätigte Kostenrechnung (einschließlich der Mehrkosten, die sich aus dem Stresstest ergeben könnten) erforderlich.
5. Welche Kosten kommen auf das Land bei einem Ausstieg aus den Finanzierungsvereinbarungen zu? Auch hierzu sind Gutachten unabhängiger Fachleute erforderlich.
6. Bis zur Volksabstimmung muss die DB AG einen absoluten Vergabe- und Baustopp gewährleisten.
Hinzu kommen rechtliche Fragen, die vor einer Volksabstimmung zu klären sind:
7. Ist es zulässig, die Volksabstimmung über die Neubaustrecke Wendlingen – Ulm (Bundesprojekt des Bundesverkehrswegebedarfsplans) und über „Stuttgart 21“ (Unternehmensprojekt der DB AG) miteinander zu verbinden?
8. Ist es zulässig, das ganze Land über ein Projekt in der Stadt Stuttgart abstimmen zu lassen (Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gem. GG Art 28,2)?
9. Ist die Mischfinanzierung von Bahnprojekten verfassungsrechtlich zulässig (Bürgerbegehren Stuttgart)?
Wenn es der SPD und den Grünen ernst ist mit der versprochenen Volksabstimmung, dann müssen diese Fragen vor der Abstimmung geklärt werden, damit das Volk weiß, über was abgestimmt wird.
Die Erstunterzeichner Klaus Riedel, Herta Däubler-Gmelin und Peter Conradi bitten um Unterstützung dieses Aufrufs durch SPD-Mitglieder, -Ortsvereine und -Kreisverbände, zu richten an den SPD-Landesvorsitzenden Dr. Nils Schmid MdL, SPD Baden-Württemberg, Wilhelmsplatz 10, 70182 Stuttgart, fax 0711-6193620, E-Mail: bawue@spd.de